Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

Fotzsetzung weiter unten...

mieten, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Vertragsrecht, WOHNRECHT
Reinigung nicht rechtzeitig fertig, Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe am Dienstag (28.01.) meine beiden Blazer in die Reinigung im hiesigen Einkaufszentrum gegeben. Ich wurde gefragt, ob mir Samstag als Abholtag reichen würde - ich meinte, ja das wäre okay, ich würde dann am 01.02. (das war der Samstag) Vormittag die beiden Blazer abholen. Dieses Datum wurde auch auf meinem Abholschein vermerkt und ich bezahlte gleich in bar.

Leider habe ich es am 01.02. Vormittags nicht geschafft und war erst 19:40 an der Reinigung (die machen 20 Uhr zu). Da hieß es dann die Blazer seien beide noch nicht fertig. Für mich eine Katastrophe, da ich von Montag bis Donnerstag ein Seminar in meinem neuen Job hatte - das erste und ja - absolute Anzugspflicht. (Sorry, bin frisch ausgelernter Azubi und habe wirklich nur zwei Anzüge). Da glücklicherweise mein Zug am 03.02. erst 12Uhr fahren sollte, sagte ich der Frau in der Reinigung, ich würde dann gleich am Montag zu Ladenöffnung (10 Uhr) wieder kommen. Da die Reinigung dort nur eine Annahmestelle/Abholstelle hat und die Klamotten andernorts gereinigt werden, hoffte ich das sie Montag da sein würden.

Ich kam Montags 10 Uhr wieder, die Blazer waren nicht da. Die Mitarbeiterin konnte ihren Fahrer iwie nicht anrufen und wusste nicht, ob die Blazer überhaupt mit in der Lieferung waren... Ich meinte ich würde 11:30 noch mal wieder kommen, ging derzeit durch das Einkaufszentrum und probierte mir einen neuen Anzug an, den ich zurück legen lies. 11:30 war immernoch nichts da. Die Mitarbeiterin lachte nur und meinte wiederholt es sei nicht ihre Schuld.

Ich kaufte also den zurückgelegten Anzug. Morgen werde ich die Blazer abholen, heute ging das leider nicht, da ich noch Termine hatte.

Habe ich eine Chance, dass die Reinigung den neuen Anzug bezahlen muss? Schließlich musste ich Blazer und Hose kaufen, da zusammen gewürfelte Teile ja leider immer zusammengewürfelt aussehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

reinigung, Rückzahlung, Schadensersatz
Erstattungsanspruch bei einem ALG 1 Antrag

Hallo :)

Ich habe heute Post von der Agentur bekommen in dem folgendes stand:

Sie haben der Person X Arbeitslosengeld 2 bewilligt. Sie hat am 27.12.13 Arbeitslosengeld beantragt. Sie hat folgenden Anspruch:

Leistungshöhe täglich : 20,14€ vom 19.12.13-30.09.14 Anspruchsdauer (ab Beginn) 240 Kalendertage Bemessungsentgelt täglich: 45,34€

Bitte teilen Sie mir auf dem beigefügten Formular mit ob und wenn ja,in welcher Höhe Sie einen Erstattungsanspruch geltend machen Die Leistung für die Zeit vom 30.07.13-16.10.13 und vom 19.12.13-28.02.14 behalte ich ein, um Ihren Erstattungsanspruch zu erfüllen. Ab dem 30.07.13-17.10.13 und ab dem 1.3.14 werde ich das Arbeitslosengeld in voller Höhe auszahlen.

Was bedeutet das ganze nun für mich ??

Ich habe Ende Juli letzten Jahres Alg1 beantragen wollen, der Herr von der Agentur schickte mich wieder nach Hause um ein Schriftstück unseres Pflegeteams zu besorgen wo drin steht das sie die volle Pflege meiner Großmutter ab jetzt übernehmen damit ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Am nächsten Tag brachte ich ihm dieses Schreiben und er sagte mir das doch kein Anspruch bestehen würde. Danach habe ich mich sofort beim Jobcenter gemeldet und einen Antrag auf Alg2 beantragt, die Dame dort sagte zu mir das ich doch einen Anspruch auf Alg1 habe und rufe den Herrn von der Agentur an, wies ihn darauf hin und bat ihn darum mir einen Antrag nach Hause zu schicken, nach 7 langen Monaten hat er es nicht geschafft. Das Jobcenter genehmigte mir den Antrag und überwies mir 1200€,meine Miete haben sie bis heute noch nicht bezahlt. Von Mitte Oktober bis Mitte Dezember hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag, von Beginn an wurde der Agentur mitgeteilt wann der Vertrag beginnt und wann er endet. Nach Beendigung meines Vertrages bekam ich gleich einen neuen Termin beim Jobcenter, ich bat die Frau selbst noch einmal im Computer nachzusehen ob mir denn wirklich kein Alg1 zu steht, sie holte noch einen Kollegen dazu und beide haben mir versichert das Anspruch besteht. Ich also wieder zur Agentur und nochmal einen Antrag versucht zu stellen, die Dame dort war sehr kooperative und ermöglichte es mir zwei Anträge abzugeben und das tat ich nun am Montag. Bei meinem Termin konnte mir die Dame nicht mal sagen ob und in welcher Höhe mein Antrag nun genehmigt ist. Und heute nun das, klar ist mit schon das sie sich das zurück holen was schon gezahlt wurde, aber die Leute Schulden mir trotzdem 5 Monate Geld und kommen mir jetzt mit einbehaltung ??

Ich hoffe mir kann jemand helfen, mein Fall ist vielleicht auch nicht gerade ganz leicht zu verstehen.

alg1, Arbeitsagentur, Arbeitslosengeld 1
Steuerklasse nach Heirat

Liebe Community,

Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt. Bei uns ist es demnächst, also in einem Monat nach der Hochzeit, folgendermaßen: Ich bin. Mein Freund hängt jetzt seit Oktober nach einer Neuorientierung ein Erststudium dran, ausgelegt auf 3 Jahre. Ich verdiene zwischen 45.000 und 50.000 Euro pro Jahr, arbeite seit einigen Jahren als Versicherungsmathematikerin, bin aber gesetzlich als Angestellte versichert.

Sind meine Überlegungen stimmig?

1) Die Wahl von Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (Mann) ist unproblematisch, denn Rückzahlungen sind in unserem Fall nicht zu erwarten. Es kann eher noch zu einer zusätzlichen Erstattung kommen wegen Absetzbarkeit von Studienkosten – ist ein Erststudium.

2) Mein Freund ist aktuell freiwillig gesetzlich versichert – das ist eine Summe von etwas mehr als 100 Euro, er ist 31. Er kann sich familienversichern, sofern er nicht berufstätig oder Minijobber ist.

3) Mein Freund hat eine zeitlich befristete Stelle als Werkstudent (550 Euro) gehabt, die in zwei Monaten ausläuft. Ihm gefällt die Stelle ganz gut, sie hat auch Bezug zu seinem Studium – allerdings hat man ihm nach Ablauf der Frist erst einmal einen Jahresvertrag auf 450-Euro-Basis angeboten. Er hat sich erst einmal geärgert, in der Summe ist der Minijob aber eigentlich – sofern ich keinen Denkfehler begehe – für uns finanziell positiver. Es kommt keine Nachzahlung und er kann sich beitragsfrei bei mir krankenversichern.

Danke, Selena

Student, hochzeit, Minijob, Steuerklasse, Werkstudent
Sind Wohnungen mit Stromheizungen effektiv günstiger als andere, wenn man so gut wie nie heizt?

Ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung und es fällt mir immer wieder auf, dass Wohnungen mit Stromheizungen deutlich günstiger sind als andere Wohnungen? Dieses liegt mit Sicherheit daran, weil jene wesentlich schwieriger zu vermieten sind. Natürlich sind auch die Nebenkosten günstiger, weil die Heizkosten noch nicht drin sind. Mir stellt sich aber die oben genannte Frage, weil ich eigentlich nie, beziehungsweise sehr selten heize. Ich habe da wohl ein dickeres Fell als andere. Also warum nicht gleich in so eine günstige Stromheiz-Wohnung? Oder ist der Strom generell teurer in solchen Wohnungen, weil diese den Strom anders einspeisen? Ich habe dazu im Internet nix gefunden, nur Infos darüber, dass Stromheizungen teuer sind und Tipps wie man richtig heizt. Aber das beantwortet nicht meine Frage. Also nochmal kurz:

  • Miete für Wohnungen mit Stromheizungen günstiger als andere

  • Ich selber heize oder bade so gut wie gar nicht

  • Stromverbrauch dann mehr oder weniger genauso hoch wie in anderen Wohnungen?

  • Sind Nebenkosten geringer, aber Strom wegen Duschen nur unwesentlich teurer? (Man bedenke, dass das Duschen mit Gas oder Öl ja auch erst bezahlt werden muss)

  • Ist deshalb wesentlich günstigere Mietwohnung vorzuziehen?

Ich hoffe ich konnte mich wenigstens etwas verständlich ausdrücken und hoffe ihr könnt mir helfen. :-)

Strom, Sparen, Haushalt, Heizkosten, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, stromkosten, wohnung, Strompreis
Volle Erwerbsminderung gescheiterte Arbeitsversuch 2,5 Std 3x Woche Überwachung DRV

Ich sitze in der Zwickmühle: nach einem Arbeitsversuch 2012 hab ich Angst vor der DRV bekommen, der damalige Arbeitgeber wurde mit Formularen belästigt und erfuhr damit indirekt über meinen Zustand.Ich selbst mußte wieder Papiere ausfüllen über Arztbesuche und Krankheitsverlauf, was mir durch meine ERkrakung mit Desorientierung und Unstrukturierheit schwer fällt. Bei einer REnte von 760 E würd ich gern eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich ausüben 2Std 2x Woche. Das tut auch meinem Körper gut ! Durch die vorherige Erfahrung bin ich gelähmt, weil ich nicht will, daß der Arbeitgeber wieder durch Formularen der DRV etwas über meine Erkrankung-Zustand erfährt ! Hab ich nicht das Recht davor geschützt zu werden, weil es dasKlima unnötig belastet ? Kann durch ein Attest von meinem Neurologen die Situation abgeändert werden, daß ich diese Hobby-Job Stelle ohne Stress ausführen kann.Meine genauen Diagnosen kenn ich nicht, eine physische Erkrakung mit versch. Auswirkungen. Oder kann ich die Meldung umgehen, wenn die 400 E Dazuverdienstgrenze + Einkommenssteuergrenze nicht überschritten wird. Oder wird bei der Betrieblichen Steuerprüfung des Fitnessstudios, die freiberufl.Rechnung nach §19 (1),die ich ausstellen müßte überprüft und an die RV gemeldet ? Ich weiss viele Fragen, weil ich keine Ahnung habe, und lieber hier anonym Frage als die DRV, die mich geschockt hat.

Rentenversicherung, Finanzamt
Räumpflicht auf einem Grund der zum einen mit Geh- und Fahrtrechtbelegt

Räumpflicht auf einem Grund der zum einen mit Geh- und Fahrtrechtbelegt ist aber auch Teil eines vermieteten Hauses als Gehweg dient.

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Konstellation: Eine Stichstraße auf einem privat Grund mit Geh- und Fahrtrecht für zwei Parteien. Diese Stichstraße ist aber in der Gebrauchsweite des Geh- und Fahrtrechtes auch als Gehweg für ein weiteres angrenzendes Haus gepflastert. Der Briefkasten des angrenzenden Hauses ist gleich am Anfang der Stichstraße, das Gartentor ist erst am Ende der Stichstraße. Die Mieter des angrenzenden Hauses sind laut Mietvertrag zur Räum- und Streupflicht verpflichtet. Der Mieter hat aufgrund der ‚geographischen‘ Situation auch ein reges Interesse, dass dieser Gehweg in der Stichstraße geräumt ist, damit seine behinderte Frau auch gefahrlos hier gehen kann. Nachdem der gepflasterte Gehweg aber Teil des Geh- und Fahrrechtes ist (alleine schon aufgrund der grundbuchverankerten Durchfahrtsbreite), wird er auch immer wieder befahren, obwohl es Fahrzeugtechnisch (Breite der verwendeten Fahrzeuge) gar nicht notwendig ist. Damit wird der Schnee fest gefahren und das Räumen wird deutlich erschwert. Die beiden Parteien, die das Geh-und Fahrtrecht innehaben, zeigen keinerlei Rücksicht, keinerlei Räum- und Streupflicht. Ich würde mir wünschen, dass Sie mir sagen, ob es eine Handhabe gibt die beiden Parteien, die das Geh- Und Fahrtrecht haben, dazu zu verpflichten auch den gepflasterten Gehweg (der ja Teil des Geh- und Fahrtrechtes ist) zu räumen? Dabei ist festzustellen, dass dieser Weg, der einzige ist, der auch zu Ihren Briefkästen und Haustüren führt. Oder kann man die Grundbucheintragung in der Bereite ändern, reduzieren, den gepflasterten Gehweg mit Polder abgrenzen, so dass ein überfahren verhindert wird? Vielen Dank

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