Aktien nach Erbe und Schenkung verkaufen?

3 Antworten

Nur die, die eventuell für den Erblasser gegolten hätten.

Die unentgeltliche Übertragung im Wege des Erbes, der Schenkung, vorweggenommenen Erbfolge läßt die Fristen wie Spekulationsfrist nicht neu zum laufen, sondern es gelten die Bedingungen die für den Erblasser gegolten hätten.

als Miteigentümer eintragen lassen

Was genau ist damit gemeint? Die Einbuchung in ein Gemeinschaftsdepot? Liegt denn irgendeine Vereinbarung der Eheleute dazu vor? Eine unentgeltliche Übertragung wäre Schenkung und dann würden die Fristen gelten die auch für den Erblasser und den nachfolgenden Schenker gelten: Vor 2009 ist steuerfrei. Dennoch aber wird die Bank bei der Veräußerung Abgeltungsteuer abziehen. Die Bank kennt die Hintergründe ja nicht. Sie kann ihren Unterlagen nur entnehmen, wie lange Du im Besitz der Aktien gewesen bist und das ist anscheinend erst nach 2009 gewesen. Die abgezogene Steuer muß dann bei der Einkommensteuerveranlagung zurück geholt werden. Das Finanzamt wird also am jeden Fall von der Sache erfahren und Du solltest Dich darauf gefasst machen erklären zu müssen, welche Schenkungen insgesamt in den letzten 10 Jahren erfolgt sind. Wenn der geltende Steuerfreibetrag überschritten sein sollte, würde Schenkungsteuer fällig.

Was für Aktien sind es? Wenn ihr keine Ahnung habt, bedeutet das ja nicht, dass ihr eine Möglichkeit habt, das Geld besser anzulegen. Vielleicht schaut ihr nur auf die Dividende und registriert nicht, dass sie sch im Wert vervierfacht haben.

Ihr solltet euch darum kümmern, ob die Bank die Anschafungskosten der Aktien des Erblassesrs hat. Wäre ärgerlich, wenn ihr Abgeltungssteuer, die falscher weise abgezogen wurde, nachlaufen müsst. Wenn die Anschaffungskosten nicht mit ausgeliefert wurden (oder ist es noch das Depot des Erblassers aber auch dann solltet ihr nachfragen, ob das stimmt), kann man das nach-holen lassen.

Fristen oder sonst was gibt es nicht zu beachten.