Minijob und Job auf Honorarbasis

1 Antwort

  1. bei dem 450,- Euro Job werden alle Abgaben vom Arbeitgeber getragen. Diese Einnahmen haben in einer eigenen steuererklärung nichts zu suchen.

  2. Kursleiter auf Honorarbasis ist selbständige Tätigkeit, dazu erstellt man eine Ainnahmen - Ausgaben-Überschussrechnugn am Ende des Jahres, das Ergebnis gehört in die Steuererklärung

  3. Wovon leben sie? nur von diesen Einnahmen? Für die frage der Krankenversicherungsbeiträge ist nämlich interessant, ob Familienversicherung besteht, oder KV der Studenten, oder durch ALG II.