Hauptberuf und selbstständiger Nebenjob als Tennistrainer

1 Antwort

Wichtig zu untershcieden:

  1. Umsatzsteuer

  2. Einkommensteuer.

zu 1. umsatzsteuer. Da die Tennisschule bestimmt nach den normalen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes arbeitet, würde ich Ihnen raten auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten udn für die Regelbesteuerung zu optieren. Für die Tennisschule ist es egal, ob Sie 200,- Euro als Kleinunternehmer berechnen, oder 200,- Euro + 38 Euro Umsatzsteuer.

Aber Sie können von den Kosten die Sie haben, die Vorsteuer abziehen.

  1. Einkommensteuer.

Es ist eine Einanahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zu erstellen und es muss versteuer werden. ist eben so.

Brutto = Netto ist hier nicht möglich.