Hauptberuf und selbstständiger Nebenjob als Tennistrainer

1 Antwort

Wichtig zu untershcieden:

  1. Umsatzsteuer

  2. Einkommensteuer.

zu 1. umsatzsteuer. Da die Tennisschule bestimmt nach den normalen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes arbeitet, würde ich Ihnen raten auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten udn für die Regelbesteuerung zu optieren. Für die Tennisschule ist es egal, ob Sie 200,- Euro als Kleinunternehmer berechnen, oder 200,- Euro + 38 Euro Umsatzsteuer.

Aber Sie können von den Kosten die Sie haben, die Vorsteuer abziehen.

  1. Einkommensteuer.

Es ist eine Einanahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zu erstellen und es muss versteuer werden. ist eben so.

Brutto = Netto ist hier nicht möglich.

Danke für die schnelle Antwort.

Warum macht das mit dem Kleinunternehmen keinen Sinn? Weil ich mit meinem Hauptjob zusammen über den 17.500 Eur bin?

Also ist Ihr Rat, die 38 Eur Umsatzsteuer auf die Rechnung an die Tennisschule zu addieren, ja?

Und welche Kosten kann ich wovon abziehen? Meinen Sie hier, dass ich Kosten für Fahrten / Material.. am Ende als Ausgaben angebe ?

0
@zumpel

Wenn du dir Kleinunternehmerregelung nutzen würdest, heißt dies: Du stellst deine Rechnung ohne USt. aus. Im Gegenzug darfst du auch keine Vorsteuer ziehen.

Angenommen du verdienst jeden Monat 200 EUR

Beispiel 1: Du nutzt die Kleinunternehmerregelung:

Du stellst 12 Rechnungen á 200 EUR = 2.400 EUR aus. Deine entsprechenden Kosten kannst du hier gegenrechnen. Also z. B. Fahrtkosten, Kosten für notwendigen Tennisschlägert, etc. sagen wir hier mal, dass es 400 EUR sind. Dann hast du effektiv 2.000 EUR Gewinn, die du dann versteuern (Einkommenssteuer) musst. USt. fällt gem. Kleinunternehmerregelung nicht an.

Beispiel 2: Du verzichtetst auf die Kleinunternehmerregelgung.

Du stellst 12 Rechnungen á 238 EUR (inkl. USt.) = 2.856 EUR aus. Die Tennisschule zahlt diese und holt sich die 456 EUR USt. per Vorsteuerabzug zurück. Zahlt also effektiv das gleiche. Du zahst die 456 EUR als USt. an das Finanzamt. Hier bleiben die gleichen 2.400 EUR. Jetzt hast du jedoch den Vorteil, dass du auch selbst die Vorsteuer ziehen kannst. Da auf die 400 EUR für Benzin und Tennisschläger vermutlich 19% USt. = 63,87 EUR enthalten ist, kannst du dir diesen Betrag per Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen. Du hast also am Ende des Jahres nicht 2.000 EUR, sondern knapp 2.064 EUR Gewinn. Die sind natürlich ebenfalls zu versteuern.

3
@TopJob

@TopJob - DH, gut erläutert.

Gehört zum Vergleich aber nicht auch, dass die Kleinunternehmerregelung meist ohne Steuerberater funktioniert (einfache Einnahme-Überschuss-Rechung), während Umsatzsteuererklärung etc. eher den Steuerberater erfordern und entsprechende Zusatzkosten verursachen?

0
@GAFIB

Um aus ein paar Belegen die Vorsteuer bei einer E-Ü-Rechnung rauszurechnen, oder um das ganze in ein kostenloses Fibu/E-Ü-Programm einzugeben, braucht man keine Ausbildung zum Buchhalter.

0
@wfwbinder

muss man die kleinunternehmerregelung irgendwo beantragen? oder reicht es, einfach die rechnungen ohne ust einzureichen bei der tennisschule?

0
@zumpel

Die Rechnung als Kleinunternehmer muss den Zusatz enthalten:

"Keine Umsatzsteuer enthalten gem. § 19 UStG."

0