Muß eine Eigentümergemeinschaft über eine Voliere am Balkon abstimmen?

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Also ich sehe dieses definitv als genehmigungspflichtig an. Hier spielt nicht nur die Meinung der Mieter, sondern die Meinung der anderern Eigentümer eine Rolle, da durch die Voliere das äußere Erscheinungsbild verändert wird (sie ragt nämlich vermutich über die Balkonbrüstung hinaus).

Zudem befürchte ich, dass es hier mit den Nachbarn Probleme aufgund einer Ruhestörung kommen kann (wenn die Vögel die ganze Zeit draußen sind, vor allem früh an einem Sommermorgen anfangen zu trällern (natürlich abhängig von Art und Lautstärke der Vögel).

...ganz abgesehen davon, was die Vögelein auch sonst noch so von sich geben!

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Hier ein Artikel aus dem Tierhaltungsrecht:

Hält ein Vogelfreund in einer 80 qm großen Vogelvoliere 30 Rassetauben und 20 Kanarienvögel, so handelt es sich um eine untergeordnete und selbst im reinen Wohngebiet noch zulässige Nebenanlage. Dies jedenfalls dann, wenn die Tiere ausschließlich in einer Voliere gehalten werden, keinen Freiflug erhalten und während der Nachtzeit im Gebäude unterbracht sind. Durch diese Haltungsform wird eine Belästigung der Nachbarschaft weitestgehend ausgeschlossen. Die Klage eines Nachbarn gegen den Vogelhalter wurde daher zurückgewiesen. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 9 ME 101/04

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich empfehlen, eine schriftliche Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft einzuholen.

Ein Vögelkäfig kann man wegnehmen,wegrollen oder wegtragen. Er ist ein Möbel, wenn er tatsächlich weggenommen,weggerollt oder weggetragen wird. Dagegen kann keiner was sagen.

Alles andere sind bauliche Verändungen die "ALLE" EIgentümer zusammen genemigen müssen.

Also schraube Räder dran und schiebs einmal im Monat von links nach rechts

Bei Veränderungen im Außenbereich muß man immer äußerste Vorsicht walten lassen. Sind Dir die "Markisenfälle" etwa nicht bekannt? Arglose Wohnungseigentümer brachten teure Markisen vor ihren Fenstern an in der geradezu goldig naiven Einschätzung, sie dürften mit ihrem Eigentum machen was sie wollten. Da waren die Miteigentümer aber ganz anderer Ansicht und mit ihnen so manches Gericht: Die Markise mußte entfernt werden, hunderte bis tausende von Euro waren vergeudet. Und jetzt überleg mal: Wenn schon so eine Markise ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht angebracht werden darf, um wieviel mehr fällt da die Voliere auf? Hol die Genehmigung der WEG ein, ansonsten hängt im neuen Jahr der Haussegen schief.

Entscheidend dürfte sein, was in der Satzung der Eigentümergemeinschaft festgeschrieben wurde. Ein Balkon gehört zumindest teilweise zu den Aussenanlagen und daa wird bei vielen Veränderungen die Zustimmung der Miteigentümer gefordert.

Andere Mieter kommen erst dann ins Spiel, wenn es um Lärmbelästigung geht und sie wegen der Vögel eine Mietminderung fordern.