Bekommt man bei ARGE Darlehen für Zahnspange/Kind?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell müssen auch Empfänger von Arbeitslosengeld II diesen Anteil von 20 % selbst zahlen, da eine Zahnspange nicht zu den normalen Behandlungsmaßnahmen innerhalb der Deckung einer Krankenversicherung gehört. Alle Hartz-IV-Empfänger werden über die Agentur für Arbeit bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Wahl versichert, welche für die normal anfallenden Kosten aufkommt...... Kann man die 20 % der Behandlung nicht auf einmal zahlen, so besteht die Möglichkeit, den Kieferorthopäden mit Verweis auf die Hilfsbedürftigkeit um Ratenzahlung zu bitten. Ohnehin ist zunächst ein Kostenvoranschlag nötig, der dann an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Diese wird stets auf die 20%ige Eigenbeteiligung bestehen. In einem besonderen Härtefall kann man sich aber auch an die betreuende Agentur für Arbeit wenden und nach dem Sozialgesetzbuch XII unter der Kategorie “Hilfe in besonderen Lebenslagen” ein Darlehen beantragen, um die Vorauszahlung tätigen zu können. Diesem Darlehensantrag muss aber nur zugestimmt werden, wenn die Abzahlung der Zahnspange als unzumutbar eingestuft wird.

Quelle: http://www.hartz4.net/versicherungen/zahnspange/

Danke für die hilfreiche Antwort!

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Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dürfte aber über das örtliche Sozialamt laufen, da SGB XII.

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