Neuen Reisepass wegen Dienstreise beantragt - zahlt der Arbeitgeber die Gebühren?

2 Antworten

Vielleicht sollte man einen Aspekt in die Diskussion einführen.

Die Kosten für den Reisepass wären nicht steuerlich abzugsfähig, weil ja wegen der Vermischung mit dem privaten Bereich, das Abzugsverbot greift.

Wenn der Arbeitgeber die Kosten erstattet, wären die dann ggf. auch dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.

Der zweite Reisepass wäre da schon was anderes, z. B. wegen Reisen in bestimmte arabische Länder, wenn man im ersten Pass schon einen Stempel von Israel hat.

Zahlt der Arbeitgeber Dir Deine Hemden und Hosen? Wohl kaum und das, obwohl Du die Sachen ja auch im Büro trägst.