Honorarvertrag Kündigung

3 Antworten

ich würde mit einem Schreiben antworten, dass ein Kündigungsrecht dieser Art nicht besteht und Du von einer Erfüllung ausgehst.

Alternativ im gleichen Schreiben andeuten, dass Du gegen Zahlung von z. B. 3 Monatshonoraren bereits wärst Dich vergleichsweise mit einer Beendigung des Vertrags einverstanden zu erklären.

Dann sparen die noch immer Geld und Du hast 3 Monate Zeit was neues zu suchen.

Rechte hast Du zwar viele, aber ob was zu holen ist, wenn Du Dich weigerst die Kündigung zu akzeptieren, ist fraglich. Geht die Firma in die Insolvenz, dann werden Deine Forderungen sicherlich nachrangig behandelt, Du kannst womöglich sogar einen Titel gerichtlich erstreiten, aber ob Du Geld siehst ist offen.

Besser ist es sich schnellstmöglich geordnet aus diesem Verhältnis zurückzuziehen und im Gegenzug mit sofortiger Wirkung keine Leistung zu erbringen. Wenn dann das Unternehmen auf Diene Leistung angewiesen sein sollte hast Du gute Verhandlungschancen etwas für Dich auszuhandeln.

Prinzipiell hast Du natürlich das Recht, dass Dein Vertragspartner den geschlossenen Vertrag erfüllt. Ich vermute, die Kündigung hat Dich nicht vor dem August erreicht. Damit ist die Kündigung erst mit Ablauf von 2014 wirksam.

Du schreibst nichts davon, dass diese Firma insolvent ist oder Konkurs angemeldet hat. Dann gibt es keinen rechtlichen Grund für die Firma, ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen.