Wenn Wohnung vererbt wird, bedarf es der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

3 Antworten

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Nein auf keinen Fall. Es geht nur um die Veräußerung unter fremden.

Nicht nur das normale vererben ist möglich, sondern natürlich auch die Schenkung zur vorweg genommenen Erbfolge.

Also absolut keine Gefahr.

Erbe ist kein Veräußerungsvorgang sondern eine Gesamtrechtsübertragung. Wenn der Verwalter die Wohnung auf diesem Wege haben will, muß er die Mutter heiraten.

muß er die Mutter heiraten.

... und ganz unauffällig beseitigen

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Wenn der Verwalter die Wohnung auf diesem Wege haben will, muß er die Mutter heiraten.

Er kann sie auch kaufen - die Wohnung meine ich :-)

G imager761

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Mit dem Tod der Eigentümerin ging die Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über.

Sie müssen sich einigen, ob einer von ihnen die Whg. übernimmt und die anderen ausbezahlt (Vorkaufsrecht jedes Miterben) oder ob sie vermietet oder fremdverkauft wird.

Bei Fremdverkauf wäre eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gem. § 12 WEG reine Formsache, dennoch als Last im Grundbuch erforderlich: "Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grunde versagt werden", § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG :-)

http://dejure.org/gesetze/WEG/12.html

G imager761