In Rente, nebenbei noch Arbeitend, bei langer Krankheit Anspruch auf Krankengeld?

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Kein Krankengeld erhält man, wenn man eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt:

Vollrente wegen Alters,

Rente wegen voller Erwerbsminderung,

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,

Ruhegehalt.

In diesen Fällen endet der Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem die Rentenzahlung beginnt.

Mikkey  04.11.2013, 12:37

Gilt dann (aus Billigkeitsgründen) auch für solche Personen der ermäßigte GKV-Beitrag (14,9%)?

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