Hallo, ich bin vollzeit als Angestellte tätig.

Nun mache ich mich nebenberuflich freiberuflich selbständig und bin nach § 4 Nr. 14a UmStG von der Umsatzsteuer befreit. Der zu erwartende Umsatz wird 17.500 EUR p. a. nicht übersteigen.

Ich habe hierzu folgende Fragen:

  1. Benötige ich für die freiberufliche Tätigkeit eine zusätzliche Steuernummer oder ist die Steuernummer aus meinem vollberuflichen Angestelltenverhältnis ausreichend?
  2. Ist es ausreichend, meiner "normalen" Einkommensteuererklärung aus dem vollberuflichen Angestelltenverhältnis, die ausgefüllte Anlage S beizufügen?
  3. Muss ich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Viele Grüße Claudia