Brauche ich eine 2. Steuernummer, wenn ich nebenberuflich freiberuflich tätig bin?
Hallo, ich bin vollzeit als Angestellte tätig.
Nun mache ich mich nebenberuflich freiberuflich selbständig und bin nach § 4 Nr. 14a UmStG von der Umsatzsteuer befreit. Der zu erwartende Umsatz wird 17.500 EUR p. a. nicht übersteigen.
Ich habe hierzu folgende Fragen:
- Benötige ich für die freiberufliche Tätigkeit eine zusätzliche Steuernummer oder ist die Steuernummer aus meinem vollberuflichen Angestelltenverhältnis ausreichend?
- Ist es ausreichend, meiner "normalen" Einkommensteuererklärung aus dem vollberuflichen Angestelltenverhältnis, die ausgefüllte Anlage S beizufügen?
- Muss ich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Viele Grüße Claudia