Sozialversicherungsbeiträge bei unter 8000€/ Jahr

2 Antworten

Steuer und Sozialversicherung sind zwei Themen und treffen nur bei wenigen Fällen zu einer gemeinsamen Lösung zusammen.

  1. Minijob. bei einem Minijob bis zu 450,- Im Monat zahlt der Arbeitgeber pauschla alle Abgaben. Steuer und Sozialabgaben.

  2. Anstellung: Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse. Sozialversicherung fällt an, sobald man über 450,- Euro verdient. Zuerst in der Gleitzone bis 850,- Euro. Ab 851,- Euro zahlt man die vollen Arbeitnehmerbeiträge.

  3. Selbständigkeit: Der Selbständige muss (soweit es nicht eine Nebentätigkeit ist), alle Beiträge allein und voll zahlen (Arbeitslosenversicherung nur auf Antrag freiwillig, Rentenversicherung kann bei Selbständigen Pflicht sein, z. B. bei Handwerkern).

Also alles sehr individuell

Hinweis: zu 1+2: Siehe Minijob Zentrale. Seit 1.1 auch SV und RV pflichtig.

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Das eine hat mit dem anderen nur das gemeinsam, dass es zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Im Gegensatz zur Lohn- oder Einkommenssteuer gibt es hier keinen Freibetrag der geltend gemacht werden kann.