Kann der Vermieter Parkmöglichkeiten einfach umgestalten zu Grünflächen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn kein Parkplatz im Mietvertrag genannt ist, gibt es erstmal auch keinen Anspruch.

Auf der anderen Seite aber eventuell ein Gewohnheitsrecht, wenn die Parkplätze schon sehr lange Zeit zur Verfügung stehen.

Ob man den Vermieter am Umbau hindern kann, das sehe ich als schwierig an. Eventuell in der Mietergemeinschaft einigen und gemeinsam bitten, dass nicht umgestaltet wird.

Eine solche Umwidmung kann den Vermieter und Eigentümer in große Probleme bringen: Wenn die Parkplätze in der Baugenehmigung vorgesehen waren, wäre das ohne Änderungsgenehmigung baurechtlich unzulässig. Allerdings habt Ihr als Miter keine Chance da was zu unternehmen, denn das ist Sache der Bauaufsicht.

Da habt ihr schlechte Karten, denn sofern ihr den Parkplatz nicht mitgemietet habt und der Eigentümer lediglich die Nutzung durch die Mieter geduldet hat, darf der Eigentümer mit dieser Fläche grundsätzlich machen, was er will.

Was tun?

Bietet dem Vermieter an, die Parkplätze für bsplw. 30 EUR/Monat einzelvertraglich zu mieten, zu pflegen (Schnee, Blätter) und mit einem Sperrpfosten und deutlichen sichtbarem Schild an der Zufahrt sichern zu wollen.

Vlt. schwenkt er ein, wenn er Einnahmemöglichkeiten denn Kosten sieht?

G imager761

http://www.printengel.de/onlineshop/images/product_images/original_images/p_1.jp - (Mietrecht, Mietvertrag, Parkplatz)

Streit unter den Mitbewohnern kam, weil jeder der Ansicht war, ihm stünde der Parkplatz mehr zu als dem anderen

Wieso? Ohne ausdrückliche Gestattung (im Mietvertrag) ist der Mieter nicht berechtigt, auf der zum Wohngrundstück gehörenden Grundstücksflächen mit seinem Kraftfahrzeug zu parken :-O

Hier handelt es sich offenbar ausdrücklich um einen Besucherparkplatz, diese Gestattung kann als Gefälligkeit vom Vermieter entzogen werden.

Was tun?

Ich sehe da wenig Chancen, da die Fläche eben nicht für Mieterparken stillschweigend gebilligt wurde.

Wollte man den Vermieter ärgern, kann man mal das Bauamt informieren, mglw. ist er lt. Gemeindesatzung dann zu einer Abgabe verpflichtet, um knappen öffentlichen Parkraum zu beschaffen.

An seinem Gartenprojekt kommt ihr allerdings nicht vorbei und gesetzl. Mieterhöhungsmöglichkeiten können gegeben sein.

G imager761.