Wie ist es möglich das ein Hauptzähler weniger Verbrauch hat als die Nebenzähler?

Hallo Bevor ich mich in irgendwas verrenne, frag ich lieber mal nach. In unserer Wohnung befinden sich der Hauptzähler vom ganz normalen Hausstrom von 16 Mietparteien und 4 Nebenzähler (unserer und die der 3 direkten Nachbarn).Das es sich um den HZ handelt wurde mir vom Vermieter und dem Stromversorger bestätigt. Wir sollen monatlich 50 Euro an unseren Vermieter Strom zahlen, als Nebenvereinbarung zu den Betriebskosten. Eine detaillierte Aufschlüsselung darüber gibt es allerdings nicht. Im Mietvertrag steht bei dem Nebenkosten lediglich Heizung und Warmwasser. Nun haben wir festgestellt das der HZ einen täglichen Verbrauch von etwa 6-7 kwh hat. Wir selber haben (wie unsere Nachbarn auch) etwa 11-15 kwh. Müsste dann der HZ nicht auch mehr haben, oder irre ich mich? Unser Vermieter rechnet auch nur den HZ mit dem Stromversorger ab. Wo aber wird der andere abgerechnet? Auskunft muss der Vermieter uns nach seiner Aussage nach nicht geben. Ist das richtig? Da man ja im Internet alles so schon nachrechnen kann, haben wir es einfach mal gemacht und wir haben in 3 Monaten 397 EURO Strom verbraucht. ( wohnen erst 3 Monate in der Wohnung) Das erscheint mir ziemlich hoch, da wir sonst immer mit 47 EURO Abschlag gut hingekommen sind und jetzt an technischen Geräten nichts anderes haben. Wäre schön wenn jemand eine Erklärung für mich hätte, wie das alles mögliche ist. Danke

Strom
Ehefrau im Ausland - Zusammenveranlagung?

Folgender Sachverhalt:

Deutscher heiratet Brasilianerin Anfang 2012 in Deutschland. Die beiden leben bis Mitte Januar 2013 in Deutschland. Die Frau erhält eine Aufenthaltserlaubnis bis April 2014. Mit der Heirat Wechsel des Ehemanns in Steuererklasse 3. Der Ehemann ist Alleinverdiener und es wird für das Jahr 2012 eine Zusammenveranlagung gewählt.Der Ehemann verliert 2012 2 x betriebsbedingt die Arbeit.

So entscheidet man sich Anfang 2013, dass die Frau vorübergehend nach Brasilien zurückkehrt, da der geplante Zuzug der Stieftochter aus Brasilien zwecks Arbeitssuche des Mannes erst einmal verschoben werden muss. Dies sollte vorübegehend sein. Erst im November 2013 findet der Mann allerdings wieder Arbeit. Die Frau befindet sich mit Stand Dezember 2013 immer noch in Brasilien. Die Rückkehr ist mit Ende der Probezeit in 2014 geplant.

Zwecks Steuererklärung 2013 ergeben sich nun die folgenden Fragen:

1) Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und nur 2 „richtige“ Monatsgehältern und wesentlichen Werbungskosten (Bewerbungs- und Fortbildungskosten) ergeben sich für den Ehemann laut Steuerprogramm Einkünfte in einem kleinen 5-stelligen Bereich. Die Steuererstattung entspricht den komplett gezahlten Lohnsteuern.

Laut Steuerprogramm ist zusätzlich anzugeben, falls der Wohnsitz eines Ehepartners (nicht oder auch nur zeitweise) im Ausland war. Für diesen Fall sind allerdings auch ausländische Auskünfte zu nennen. Muss man hier tatsächlich die Einkünfte gemäß einer ausländischen Lohnsteuerbescheinigung nennen und bescheinigen?

Die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 6 Monate (was vom Programm als Voraussetzung für einen gewöhnlichen Aufenthalt genannt wird). Und wäre somit eigentlich nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, kann daher überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht werden? Zumindest geht es anscheinend mit dem Steuerprogramm. Eigentlich gilt ja, dass man wenn man auch nur einen Tag im Jahr zusammenlebt und verheiratet ist, auch zusammen veranlagen kann. Dies wäre ja im Sachverhalt der Fall…

2)Nachwievor hat der Ehemann die Steuerklasse 3, da weiterhin verheiratet und auch wenn eine räumliche Trennung vorhanden ist, eine Trennung der Ehe nicht angedacht ist. Ist die Steuerklasse 3 korrekt, auch wenn die Frau im Ausland lebt?Wenn nein, warum gilt die Fortführungen denn für Auslandsentsendung oder wenn einer der Ehepartner im Gefängnis ist?

3) Einzelveranlagung laut neuen Regelungen für 2013 verlangt, dass beide Ehepartner eine Erklärung abgeben müssen. Muss dies auch gemacht werden, für den Fall dass der eine Ehepartner nicht mehr unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da länger als 6 Monate des Jahres im Ausland? .. mehr auf http://w-w-w.ms/a4f9nt

Ausland, Steuererklärung, Ehefrau, Zusammenveranlagung
Steuer für Provisionen meiner Vertriebspartner

Hallo zusammen,

ich bin 21 Jahre alt und werde demnächst ein Einzelunternehmen gründen, welches eine Homepage beinhaltet und eine Dienstleistung anbietet. Diese Dienstleistung kann prinzipiell jede Person annehmen wollen, gibt es auf dem deutschen Markt noch nicht, aber man kommt ohne einen Hinweis anderer nicht auf die Idee solch eine Dienstleistung anzunehmen. Deshalb suche ich Methoden wie man die Menschen auf diese Dienstleistung hinweisen kann. Hierbei kam bei mir die Idee auf, Vertriebspartner zu suchen die auf Provisionsbasis die Menschen auf die Dienstleistung aufmerksam machen. Diese können zb. auf Internetportalen wie facebook, twitter, instagram werben oder im reallife durch empfehlungen, briefkasteneinwürfe etc. neue Kunden akquirieren. Der Vertriebspartner wäre pro Kauf eindeutig identifizierbar -ja es wäre alles durchdacht... Nur die Steuer macht mir Probleme weshalb ich Fragen hätte: 1. müssen meine vertriebspartner für ihre provision ünerhaupt steuern zahlen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies so ist - jedoch gibt es auch beispiele, wo keine steuer auf provisionen gezahlt werdn mussten, denn in meinem fitnessstudio habe ich einmalig 20 euro erhalten, weil sich jemand wegen meinen empfehlungen angemeldet hat. Das Fitnessstudio wirbt sogar damit. Weiterhin erhält mein Vater manchmal Provisionen, wobei er sagt dass er diese nicht versteuern muss- könnte jedoch auch schwarz über die bühne gehen. 2. Angenommen sie müssen die zusätzlichen einnahmen versteuern, ( ich habe 0.00 Ahnung von Steuern ) wie hoch ist der aufwand diese in deren einkommenssteuererklärung kenntlich zu machen? Habe noch nie eine gemacht... Könnte es ein grund sein kein vertriebspartner zu werden, da das mit steuern und steuererklärung zu aufwendig ist? 3. Ich will kein Steuerhinterzieher o.Ä. werden, keine Sorge, trotzdem interessiert mich, was passiert, wenn meine Vertriebspartner die Provision nicht versteuern?! Wie kommt das Finanzamt auf die Idee, dass diese Geld von mir erhalten haben? Meine Idee wäre, dass dies in meiner Gewinn/Verlust Rechnung steht, welches ich dem FA geben muss, was mich auf die Frage bringt wie diese GuV Rechnung aussieht... Müssen da die Namen meiner Vertriebspartner draufstehen oder steht da dann nur " Ausgaben für Provisionen: 100 €" - und mehr nicht? Wie muss man sich das vorstellen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort. LG

Steuern, provision
Rückübertragung von Schenkung an Kinder wegen geringer Rente.

Rückübertragung Haus an die Eltern

Meine Schwester und ich haben Anfang 2011 das Haus unserer Eltern notariell überschrieben bekommen. Zweck dieser Überschreibung war, eine Grundschuld in Höhe von 20.000 € eintragen zu lassen, da meine Eltern nur eine sehr geringe gesetzliche Rente mtl. beziehen (300 €) + 300 € mtl. aus einer Lebensversicherung (insgesamt 600 € mtl.). Meine Schwester und ich haben für diese Grundschuld mit unseren Gehältern gebürgt, sonst hätten meine Eltern dieses Darlehen nicht erhalten. Aus diesen 20.000 € beziehen meine Eltern mtl. 700 €. Von diesen 700 € zahlen sie aber 200 € wieder zurück für das geliehene Geld. So verbleiben Ihnen nur 500 € aus diesem Kredit. Diese 500 € erhalten unsere Eltern aber nur noch knapp 9 Monate, dann sind die 20.000 € aufgezehrt und der nächste Kredit muss her. Wir möchten nun das uns überschriebene Haus wieder rückübertragen auf unsere Eltern, damit diese ein zinsfreies Darlehen von der Stadt bekommen (Sozialhilfe) können. Ein Problem besteht nun darin, dass bei der Rückübertragung einer Schenkung, Steuern für den Beschenkten anfallen, in diesem Fall, unsere Eltern. Da unsere Eltern ja nichts mehr besitzen, kann man doch keine Schenkungssteuer verlangen? Es muss der Zustand der Armut konstatiert werden, so sagte man uns auf dem zuständigen Gemeindeamt meiner Eltern. Entfallen dann diese Schenkungssteuern? Ist der zuständige Steuerberater am Ort die richtige Person, die den Zustand der Armut konstatiert?

Bausparkasse falsche Beratung, Sparkasse knebelvertrag

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater der LBS in den Bausparer einbezahlt und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München, dass laut Sondervereinbarung (Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist ) das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbetrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des Vorausdarlehns der Stadtsparkasse erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt. Ist das eine Falschberatung? Ist der Darlehnsvertrag der Sparkasse Rechtens, wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags und irgendwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? Ist das nicht ein Knebelvertrag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir angeboten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag herauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück um was anderes damit zu machen? Über Antworten wäre ich dankbar.

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Zuteilung des LBS Bausparvertrags Sparkasse besteht auf Laufzeit bis noch Ende Zinsfestbindung

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater in den Bausparer einbezaht und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München das laut Sondervereinbarung ( Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist )das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbertrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen das eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des vorausdarlehn erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst (laut Berater) Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt, ist das eine Falschberatung? Ist der Dahrlensvertag der Sparkasse Rechtens wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zusteilung des Bausparvertrags und irgenwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? ist das nicht ein knebelveretag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir Angeboten bei einer Vorfällichkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag rauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück ? um was anderes damit zu machen. Über Antworten wäre ich dankbar

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse

Beliebte Themen