Berechnung Nichtabnahmeentschädigung Berücksichtigung Tilgungssatzwechsel

Guten Tag,

Wir haben unser Forwarddarlehen nicht abgenommen, weil wir unser Haus verkauft haben. Nun streiten wir uns mit der Bank über die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung. Die Bank zieht momentan alle Register und behält die Auszahlungen aus einem anderen Immobiliendarlehen für eine Eigentumswohnung zurück, solange wir die Entschädigung aus dem Forwarddarlehen für das Haus nicht anerkennen. Das bringt uns in große finanzielle Schwierigkeiten, da wir den Bauträger unserer ETW nicht bezahlen können. Wir streiten uns um den vertraglich vereinbarten Tilgungssatzwechsel. Es wurden zu den Sondertilgungen auch Vereinbarungen zum Tilgungsatzwechsel getroffen. Es bestand vertraglich die Möglichkeit den Tilgungssatz auf bis zu 5% zu erhöhen, wir hatten im Vertrag erstmal 2,5 % vereinbart und hätten diese Möglichkeit garantiert irgendwann genutzt, deshalb wollten wir sie ja auch unbedingt im Vertrag haben. Die Bank hat die Entschädigung lt. Verbraucherzenztrale korrekt berechnet, außer eben die Geschichte mit dem Tilgungssatz. Sondertilgungen wurden berücksichtigt, Tilgungssatzerhöhungen nicht. Die Bank sagt, dass muss sie gemäß dem Urteil zur Berechng. Entsch. nicht tun und es gäbe auch keinerlei Gerichtsurteile in denen es dazu eine Aussage gibt. Somit sieht sie die Berechnung als korrekt an und will das wir zahlen. Laut Verbraucherzentrale könnten wir eventuell auch ganz den Vertrag widerrufen, da die Widerrufsbelehrung nicht fett gedruckt war und so irgendwo mitten drin stand, also eher unauffällig. Wenn wir der Bank jetzt damit kommen, lässt die uns verhungern. Selbst eine Anwältin meinte, das dies schwierig werden könnte, weil die Bank sich so sturr verhält und sie konnte nicht sicher stellen, dass wir zumindest erstmal wieder Geld für die ETW bekommen. Allerdings sah sie bezgl. des Tilgungssatzwechsels uns im Recht. Die Beratung war kostenlos, bei Mandatsübernahme wird das teuer, sie will nach Erfolg bezahlt werden, also 2000,-Euro netto wenn kein Erfolg, 4000,. Euro bei Erfolg. Kann uns jemand hier im Forum helfen ? Gibt es irgendwelche Literatur zum geschilderten Problem Tilgungssatzwechsel bei Berechng. Nichtabnahmeentschädigung. ??? Oder sogar Urteile ??? Wir sind sehr verzweifelt........

MfG Familie Wilke

Berechnung, Forwarddarlehen
Paket konnte nicht zugestellt werden, da der Nachname falsch ist, wurde aber richtig angegeben.

Ich hatte mir was bei Ebay bestellt, soweit alles Ok.

Nun kam das Paket gestern an, man konnte anhand des Paketes(Verpackung) auch erkennen, dass es meinen bestellten Artikel ist. Nun das Problem, auf dem weißen Zettel stand meine Adresse mein Name, aber der nachname war Falsch, statt meinem Nachnamen stand da Nausen, daher durfte Sie mir das Paket nicht geben.

Alles hat ja gestimmt, wie gesagt auf diesem Weißen Zettel der auf dem Karton stand ja alles richtig drauf, nur der Nachname war falsch. Nochmals man konnte erkennen das es mein Paket war, dar der Karton auch mit dem Logo ect. verziert war.

Die Postbotin hat das Paket mitgenommen, jetzt weiß ich nicht was damit passiert.

Ich habe als Sie weg war nochmal alles geprüft, die Emails, die Bestellung usw.

Überall war mein richtiger Nachname hinterlegt, nur auf dem Paket Stand, "Max Nausen", also Problem Nummer 1 was passiert mit dem Paket ?

Problem Nummer 2, als ich den Verkäufer kontaktierte, schrieben Sie mir nur, "Das können wir uns garnicht vorstellen, in der Online regestrierung ist alles richtig". Was passiert jetzt??? Ich habe Sie nochmals Kontaktiert nur bis jetzt kein Feedback.

Weil es muss ja deren Schuld sein, ich habe ja keinen Zettel ausgedruckt und auf das Paket geklebt.

Nur wie geht es weiter??? Wird das Paket nun zurück geschickt???

Muss ich was Zahlen, ist ja nicht meine Schuld.

ebay, kosten, Paket, post, Versand, Schuld
Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch Finanzamt. Was nun?

Hallo zusammen,

ich war bis Dezember letzten Jahres selbstständig. Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulung. Bei einem meiner Auftraggeber wurde einen Steuerprüfung durchgeführt. Nun wird mir für die Jahre 2008-2010 eine Scheinselbständigkeit vorgeworfen und das Finanzamt hat mir nun die Möglichkeit gegeben, Werbungskosten für diese Jahre geltend zu machen. Dieses habe ich mittlerweile auch gemacht. Doch es bestehen von meiner Seite noch weitere offene Fragen. Leider weiß ich nicht wo man fachmännische Hilfe bekommen kann. Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Worum es mir hauptsächlich geht:

  • Gibt es Anlaufstellen bei denen man sich informieren kann , Arbeitsamt etc?
  • Wie schaut es mit der Umsatzsteuer aus, die ich an das Finanzamt gezahlt habe? Kann ich mir die wieder zurückholen? Dann müsste ich diese aber doch 1 zu 1 an den Arbeitgeber zurückzahlen, oder?
  • Bekomme ich die Versicherungsbeiträge zu der Krankenversicherung erstattet, muss ich das beantragen?
  • Ich war nach der Selbstständigkeit ein viertel Jahr arbeistlos. Ich habe ALG2 bezogen, da ich selber nicht Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. Das würde sich ja dann auch ändern zu ALG1, oder?
  • Habe ich dann jetzt eigentlich noch Urlaubsanspruch für die Jahre 2008-2010 bei dem Arbeitgeber

Bin für jede Antwort dankbar! Auch wenn vielleicht nur einer meiner Fragen beantwortet werden kann!

Vielen Dank und Grüße

Finanzamt, Selbstständigkeit, Sozialabgaben, Sozialversicherung
Darf meine Bank ohne meine Einwilligung ein Privatkonto auf Geschäftskonto umstellen?

Folgender Sachverhalt: Ich bin Kleinunternehmer und und nutzte mein bisheriges Privatkonto seit Jahren auch unbehelligt als Geschäftskonto. Nun hat die Bank mein Privatkonto auf Geschäftskonto umgestellt, ohne dies vorher schriftlich anzukündigen oder mir eine Übergangsfrist zu setzen. Im Klartext: Mein bisheriges Privatkonto ist jetzt ein Geschäftskonto, auf der jede Überweisung gebührenpflichtig wird, selbst wenn es eine private Finanzangelegenheit ist. Ich bekam nicht einmal die Chance ein neues Konto einzurichten, so dass ich privat und geschäftlich sauber trennen könnte (Es braucht schließlich auch Zeit, bis man seine Kunden über das neue Konto informiert hat).
Laut AGBs verpflichtet sich die Bank Rahmenvereinbarungsänderungen "schriftlich" anzukündigen und behält sich bei Widerspruch eine zweimonatige Kündigungsfrist vor. Damit könnte ich leben, aber von heute auf morgen einseitig Rahmenvereinbarungen zu ändern, um Gebühren kassieren, ist doch rechtswidrig? Hinzu kommt, dass Daueraufträge, Lastschriftverfahren nicht mehr ausgeführt werden, solange ich das ehemalige Privat- und jetzt "Geschäfts"-Konto nicht mit einem neuen Code aktiviere. Umkehrschluß: Aktiviere ich das Konto mit dem neuen Code, kommt dass doch einer stillschweigenden Zustimmung zu den neuen Konditionen gleich, oder nicht? In meinen Augen grenzt das bereits an Nötigung. Liege ich falsch, wenn ich ich der Meinung bin, dass meine Bank mein Konto bis zum Kündigungszeitpunkt (egal ob nun meiner- oder bankseits gekündigt wird) als Privatkonto weiter zu führen hat?

Bank, Recht

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