BIC und IBAN gehören zu unterschiedlichen Banken - Einreicherbank zur Prüfung verpflichtet?
Ist die Bank des einreichenden Kunden verpflichtet zu prüfen, ob auf einem SEPA-Überweisungsbeleg im Empfängerbereich der BIC zur IBAN passt (innerdeutsche Überweisung)? Bzw. wenn nicht, handeln die Banken hier unterschiedlich? Hintergrund: Wenn fälschlicherweise der BIC einer Bank eingetragen ist, der nicht der Bank der IBAN entspricht, geht die Zahlung an die falsche Bank. Ist dann eine Fehlbuchung auf ein falsches Zielkonto (z.B. Konto gemäß Kontonummernteil der IBAN ist auch bei der falschen Bank im Bestand) sicher ausgeschlossen?
1 Antwort
Durch die Prüfzahl hinter DE - XX kann festgestellt werden, ob die IBAN plausibel ist.
Diese Prüfung kann bereits bei der Initiierung der Zahlung durch den Kunden selbst oder dessen Bank erfolgen.
Sollte die IBAN nicht plausibel sein, wird die Zahlung erst gar nicht mit diesen falschen Daten ausgeführt.
Die Richtigkeit der IBAN, also die Existenz des dadurch bezeichneten Kontos, kann allerdings immer nur die kontoführende Bank feststellen.