Muss ein selbständiger Handelsvertreter ein Gewerbe anmelden? Gründungszuschuß möglich?
Muss man als selbständiger Handelsvertreter ein Gewerbe anmelden und bekommt man einen Gründungszuschuß, wenn der Businessplan für positiv befunden wird? (Basisinfo: bisher angestellt, nun arbeitslos ab 2014, mit der Überlegung der Selbständigkeit)
1 Antwort
Der Handelsvertreter betreibt eindeutig ein Gewerbe und muss natürlich eine Gewerbeanmeldung abgeben.
Gründungszuschuss ist möglich, wenn der Businessplan und die fachkundige Stellungnahme es als tragfähig bescheinigen.
Übrigens, als Selbständiger, der aus der Arbeitslosigkeit startet, wird der Gründercoach mit 90 % bezuschusst. Eigenen Kosten somit nur 400,- Euro. es lohnt sich also fachkundige Hilfe im Wert von 4.000,- Euro zu holen und nur 400,- zahlen zu müssen.
Nicht ganz, auch ein Freiberufler und nicht nur ein Gewerbetreibender hat Anspruch auf Gründercoaching. Also ist Selbständiger als Oberbegriff nicht so falsch.
Diese Antwort ist falsch. Freie Handelsvertreter brauchen keine Gewerbeanmldung und werden im Sinne §55b Abs. 1 GweO tätig.
Entschuldig bitte, aber das ist ja nun völlig daneben, denn in §§ 55 ff GewO geht es um Reisegewerbe und Reisegewerbekarten.
Auch die Beantragung einer Reisegewerbekarte ist eine Gewerbeanmeldung.
Aber der "normale" Handelsvertreter hat eine Gewerbeanmeldung abzugeben.
Kann man auch in jeder Information der Handelskammern nachlesen.
Ausschließlich wer Gewerbetreibende in deren Gewerbebetrieb aufsucht, ist nicht zur Anmeldung verpflichtet.
http://www.forum-gewerberecht.de/lex,action-detail,id-188.html
Als "Gewerbetreibender"- nicht "Selbständiger".