Wochenendfahrten zur Familie von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Das ist ein Fall der doppelten Haushaltsführung, aber nur, wenn am Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt ist. Eigene Wohnung (nicht nur ein Zimmer bei den Eltern). IUnd natürlich wenn das auch der Hauptwohnsitz ist.

Hier sind die besonderen Bedingungen für ledige StPfl. genannt:

http://www.presseportal.de/pm/69585/2260980/bfh-erleichtert-die-anerkennung-der-doppelten-haushaltsfuehrung-bei-ledigen

Bei verheirateten geht man grundsätzlich von einer doppelten Haushaltsführung aus.

Die abzugsfähigen Kosten umfassen die Miete, die Heimfahrten mit 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer und bei Einrichtung der doppelten Haushaltsführung auch die Maklergebühr nur mal als Beispiel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die anderen Beiträge sind bereits sehr umfassend. Tolle Antworten. Es sei von meiner Seite noch gesagt, ich hatte nie Probleme die Doppelte Haushaltsfürung anerkannt zu bekommen (auch als Single). Lebensmittelpunkt (Freunde, Familie, Vereinsaktivitäten) das sind alles Gründe, die dafür sprechen. Bisher kenne ich, auch in meinem Bekanntenkreis, keinen abgelehnten Fall.

ok danke für die hinweise. also ich kann das anwenden, wenn ich nur in frankfurt miete zahle und nach hamburg zu meiner familie zum besuch fahre, aber bei meinen eltern keine miete zahle? oder muss man bei der "doppelten haushaltsführung" immer 2 wohnungen zur miete haben?

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