Wochenendfahrten zur Familie von der Steuer absetzen?
Hallo,
ich komme ursprünglich aus Hamburg und arbeite seit Mitte des Jahres in Frankfurt am Main, weil ich hier einen Job gefunden habe. An Wochenenden fahre ich des öfteren nach Hause weil dort meine Familie und Freunde wohnen. (Hamburg ist als mein Zweitwohnsitz, Frankfurt als mein Erstwohnsitz angemeldet.)
Kann ich diese Fahrten mit der 0,30 EUR Pauschale pro km am Ende von der Steuer absetzen? Gibt es hier ein Limit?
Danke für die Antworten..
2 Antworten
Das ist ein Fall der doppelten Haushaltsführung, aber nur, wenn am Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt ist. Eigene Wohnung (nicht nur ein Zimmer bei den Eltern). IUnd natürlich wenn das auch der Hauptwohnsitz ist.
Hier sind die besonderen Bedingungen für ledige StPfl. genannt:
Bei verheirateten geht man grundsätzlich von einer doppelten Haushaltsführung aus.
Die abzugsfähigen Kosten umfassen die Miete, die Heimfahrten mit 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer und bei Einrichtung der doppelten Haushaltsführung auch die Maklergebühr nur mal als Beispiel.
Die anderen Beiträge sind bereits sehr umfassend. Tolle Antworten. Es sei von meiner Seite noch gesagt, ich hatte nie Probleme die Doppelte Haushaltsfürung anerkannt zu bekommen (auch als Single). Lebensmittelpunkt (Freunde, Familie, Vereinsaktivitäten) das sind alles Gründe, die dafür sprechen. Bisher kenne ich, auch in meinem Bekanntenkreis, keinen abgelehnten Fall.
ok danke für die hinweise. also ich kann das anwenden, wenn ich nur in frankfurt miete zahle und nach hamburg zu meiner familie zum besuch fahre, aber bei meinen eltern keine miete zahle? oder muss man bei der "doppelten haushaltsführung" immer 2 wohnungen zur miete haben?