Kosten für Waldorfschule der Kinder - Sonderausgaben?
Wenn man seine Kinder auf eine Waldorfschule schickt und dafür monatlich 160 Euro pro Kind bezahlt, kann man dies steuerlich angerechnet bekommen?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Dem Finanzamt ist es schlicht egal, ob die Schule Deines Kindes eine private oder eine kirchliche Einrichtung ist, anders gesagt: ob sie in freier oder in kirchlicher Trägerschaft ist.
Deshalb kannst Du das Schulgeld für Bildungseinrichtungen wie die Waldorfschule, die Montessorischule oder die freie Schule, ein katholisches Internat oder eine protestantische Förderschule von der Steuer absetzen.
http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/schulgeld-von-der-steuer-absetzen.html
30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro...
In §10 Abs. 1 Nr. 9 EStG nachzulesen