Wenn ich Geld auf das Sparbuch eines Kindes überweise, gehört es mir dann bis zur Volljährigkeit?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentumsverhältnis

Es geht nicht um Sachen, sondern um Forderungen. Das mit dem "Eigentum" ist also die falsche Wortwahl. Man müßte danach fragen, wer berechtigter Inhaber des Sparguthabens ist und da ist die Antwort einfach: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Wenn das Sparbuch auf den Namen des Neffen lautet, darf nur der oder der Erziehungsberechtigte darüber verfügen.

Gewiß können Schenkungen widerrufen werden, ua wegen groben Undanks:

http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

Aber dafür ist weit mehr erforderlich, als gelegentliche Unhöflichkeit. Zudem kann der Schenker da nicht etwa selber zugreifen, sondern muß ggf. den Gerichtsweg beschreiten.

Abenteuerliche Idee. Es gilt natürlich "geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen". Ein Grundsatz, der im deutschen Recht ganz wenige Ausnahmen hat.

Es wäre ja auch zumindest irgendwie komisch, wen die ganze Verwandtschaft auf das Sparbuch eines Kindes zugreifen könnte, oder?

Wenn du es zurückhaben willst, ist das aber nicht so unmöglich. Bis zum 18. Geburtstag können die Eltern dazwischengehen und den jungen Junkie enteignen und dir bei entsprechenden Vereinbarungen das Geld zurück geben. Danach geht aber nichts mehr.

Noch eine persönliche Anmerkung: wenn du dir damit irgendwas kaufen willst - so hört es sich an - ist das keine gute Idee. Mit warmen Händen vererben ist eine gute Idee bei den Kindern. Wenn Großeltern, Onkel und Tanten (Enkel-)Kindern vor der Zeit Geld zukommen lassen, kann das zu einer illegitimen Einmischung in Belange der Eltern werden. Das schreibe ich aus leidvoller Erfahrung.

Du kannst kein Sparbuch für den Neffen anlegen. Das können nur die Erziehungsberechtigten. Also gibt es zwei Optionen:

  • Du sagst den Eltern des Neffen, sie sollen ein Sparbuch (oder vielleicht doch besser ein Tagesgeldkonto) einrichten. Dann überweist Du monatlich oder zu besonderen Tagen oder wie auch immer auf dieses Konto Geschenke. Das Kind führt dieses Konto als sein Konto, d.h. auch mit eigenem Freistellungsauftrag. Verfügungsberechtigung erhält das Kind je nach Art des Kontos ggf. erst ab 18, bis dahin sind es die Erziehungsberechtigten. Eine Rückholoption gibt es nicht. Insbesondere können die Eltern dann auch entscheiden, ob sie beispielsweise die Sparbeträge in einen Fondssparplan stecken.

  • Du richtest selbst ein Konto (idealerweise ein Tagesgeldkonto, kein Sparbuch) auf Deinen Namen ein und vermerkst das mental und im Testament als "Sparkonto des Neffen". Dann zahlst Du die Beträge wunschgemäß darauf ein. und zahlst auch Abgeltungssteuer, wenn die Erträge durch Deinen Freistellungsauftrag nicht mehr gedeckt sind. Benimmt sich der Neffe daneben oder willst Du nicht mehr den Neffen unterstützen, kannst Du das Konto einfach auflösen und auf Dein Girokonto rücküberweisen. Es war ja nur ein Teilkonto Deines Vermögens, das bis zur tatsächlichen Umschreibung auf Namen des Neffen (Besitzübergang) keine Ansprüche dieses Neffen begründet.

Diese "Geschenke" werden im Regelfall übrigens Gelegenheitsgeschenke sein, die nicht als Schenkungen zählen (kommt auf die Höhe der Beträge an). Eine Rückforderung ist damit ausgeschlossen.