Gilt die Tilgung eines Darlehens auch als Schenkung?
Wenn auf ein laufendes Darlehen z.B. 30.000 Euro von einer anderen Person bezahlt werden, gilt dies auch als Schenkung im klassischen Sinn? Sprich: Müssen Steuern bezahlt werden? Wenn ja, in welcher Höhe fallen Steuern an (bei Verheiratetem mit Steuerklasse III). Wer muss den Fall melden? Machen das die Banken automatisch, wenn ein Betrag in gewisser Höhe einbezahlt wird?
Ich sage vielen Dank vorab!
4 Antworten
Wenn Du nicht Darlehensschuldner bist, also den Kreditvertrag bei der Bank nicht unterschrieben hast, dann ist es für den Darlehensschuldner immer eine Schenkung. Dann greifen die Freibeträge bzw. Steuersätze für Erbschaften/Schenkungen und die darin aufgeführten Steuerklassen. Deine persönliche Steuerklasse für Lohneinkünfte spielt keine Rolle. Banken melden Tilgungen bei Darlehen, egal woher, nicht beim Finanzamt. Wenn der Darlehensschuldner aber in seiner Steuererklärung die Zinsen absetzen kann, und plötzlich deutlich weniger Zinsen angibt, dann wird das Finanzamt wahrscheinlich nachfragen (aber nicht bei der Bank) woher die außerordentliche Tilgung kommt. Also kreativ das Problem lösen.

30.000,- sind für eine Bank nur interessant, wenn sie in bar eingezahlt werden. Dann wird wegen des Geldwäsche gesetzes die Identität des Einzahlers geprüft.
zum Fall:
- Mit welchen Bedingungen kommt das Geld für die Darlehnstilgung, bzw. die Darlehnstilgung?
a) von einem Angehörigen/Gönner als Schenkung"ich zahle Dir das, damit Du frei von Schulden bist. Will ich nicht mehr wieder haben." oder "auf dem Überweisungsträger stehr Schenkung." Dann ist es eine Schenkung und nach dem Erbschaftsteuergesetz muss geprüft werden, welche Steuerklasse es ist und wieviel Steuer anfällt. Bei Eheleuten würde bei 30.000,- keine Schenkungssteuer anfallen.
b) Es ist ein Privatdarlehn, dann ist es natürlich keine Schenkung udn es kostet keine Steuer. Aber Darlehnsvertrag, möglichst schriftlich machen und Zinsen und Zeitpunkt der Tilgung festlegen. Auch unter Eheleuten.
Wenn es eine Schenkung ist, muss der beschenkte die Schenkungssteuererklärung abgeben.

natürlich, das kann man machen. Aber das wäre aus meiner Sicht nur dann sinnvoll, wenn man ncoh nciht weiß ob geschenkt werden soll, oder nicht.
Wenn es z. B auf Dauer mehr zu vererben/zu verschenken gibt als 400.000,- dann sollte man mit dem schenken so früh wie möglich anfangen um die 10 Jahresfrist bald wieder voll zur Verfügung zu haben.
30.000,- 2013 , dann 370.000,- 2022 sind 400.000,- in 10 Jahren (wird aber sogar nach genauem Datum berechnet). man könnte dann aber nach einem Jahr wieder 30.000,- schenken , wenn es vom Datum über 10 Jahre nach den ersten 30.000,- lag.

jetzt hatte ich blind die 400.000,- von EnnoBecker übernommen. 500.000,- ist natürlcih richtig.
Man darf sich also nicht blind auf den ausgefeiltesten Experten verlassen. manchmal sollte man auch selbst nachsehen.
Die Tilgung wäre als Schenkung steuerpflichtig; unter Eheleuten allerdings erst dann, wenn innerhalb von 10 Jahren zusammen mit anderen Vermögenszuwächsen (Erbe) desselben Schenkers mehr als 500.000 EUR empfangen wurden.
G imager761
Danke für die Antwort! D.h. wenn das Geld zuerst als Darlehen ausgegeben wird und am Ende der Laufzeit der Betrag "erlassen" wird, handelt es sich ebenso um eine Schenkung?