Kann ein der Verkauf eines Wikifolios (99% Totalverlust) bei der Erstattung von Abgeltungssteuer steuerlich geltend gemacht werden?

Hallo,

Ich habe gestern ein Wikifolio verkauft nachdem ich keine Hoffnung mehr hatte, das es zukünftig wieder steigen wird.

Der Gesamtwert des Wikifolios belief sich dabei beim Kauf auf 26.322,72 €, verkaufen konnte ich das Wikifolio nur noch für 2,56 €; es entstand ein Totalverlust in Höhe von 26.320,16 €. An Spesen für den Verkauf wurden mir nicht die sonst üblichen 6,50 € sondern nur 2,56 € berechnet.

Hinweis: In diesem Jahr habe ich bisher schon ca. 15.000 € Abgeltungssteuer durch Aktiengewinne (inkl. Wikifolios) zahlen müssen.

Wenn ich es richtig berechnet habe, hätte durch den so entstandenen Verlust ein Verlustverrechnungstopf in Höhe von -6.581,32 € (Kapitalertragssteuer) und -361,9726 € (Soli), also insgesamt -6.943,2926 € entstehen müssen.

Auf der heutigen Wertpapierabrechnung wurde mir jedoch kein Verlust ausgewiesen, mit folgendem Hinweis: "Es liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 EStG vor, da der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt."

Soll das jetzt heißen, dass ich den Verlust nicht steuerlich mit meinen bisherigen Gewinnen verrechnen lassen kann, weil der Wert des Wikifolios bei Verkauf nicht die 6,50 € Ordergebühren überstiegen hat??? Wegen knapp 4 € fehlenden Ertrags bekomme ich also die 6943,2926 € nicht zurück erstattet?

Ist es möglich, dass mir der Verlust noch irgendwann auf eine andere Art bescheinigt wird, bzw. geht dies ggf. mit der Beantragung einer Verlustbescheinigung am Ende dieses Jahres, so dass der Verlust dann zumindest in der nächsten Lohnsteuererklärung berücksichtigt werden kann?

Gibt es noch eine andere Möglichkeit die so entstandenen Verluste mit meinen Gewinnen zu verrechnen? Wäre schon bitter wenn ich nun auch noch auf die knapp 6.943 € verzichten müsste.

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Abgeltungssteuer, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung
Darf ein neuer Mieter die Garage mitbenutzen, obwohl diese im Mietvertrag des anderen Mieters steht?

Folgender Sachverhalt, wir haben mit 3 Personen 2001 ein Haus mit zwei Wohnungen und Garage gemietet. Im Mietvertrag steht die Nutzung des ganzen Anwesens inkl. Keller, Gartren und Garage. Miete 1000 DM bzw. 511€.. Nun wurde die Dachgeschosswohnung wegen 2 Sterbefällen frei und die Hausbesitzerin fragte an, ob sie die Dachgeschosswohnung ihrer Enkelin weitervermieten dürfe. Damit erklärten wir uns einverstanden. Einen von zwei Kelleräumen wurde den jungen Leuten abgegeben. Der Mietzins wurde im Gegenzug auf 300€ abgesenkt. Dann fingen die Dachgeschossbewohner an die Garage zuzufüllen und gaben an, sie hätten ein Mitnutzungsrecht. Dagegen hätte im Grundsatz auch niemand was. Allerdings war die Vermüllung eine große Gefahr für die 82 Jährige Mieterin beim betreten der Garage. Der Streit brach erst aus, als wir die Garage ausräumten, reinigten und die Sachen wieder ordentlich einräumten. Plötzlich kam eine Drohung mit einer Ansage, welche uns dann verärgerte. Niemals mehr sollen wir fremdes Eigentum anfassen, sonst hätten wir ein riesengroßes Problem. Das teilten wir der Vermieterin dann mit und Sie war auch entsetzt. Wir wollten ein Gespräch um die Situation zu klären, nun wurden aber Roller, Fahrräder Gartenmöbel u.s.w. in der Garage angekettet. Das hat uns veranlasst mitzuteilen, dass die Garage zur Erdgeschosswohnung gehört und bitte freizuräumen sei. Auch der Stellplatz vor der Garage ist freizuhalten. Im Anhang zu unserem Mietvertrag steht, dass die Dachgeschosswohnung weiter vermietet werden kann und der Rest im Mietvertrag weiter Gültigkeit hat. Zusätzlich wurde der 82 Jährigen Mieterin ein Mietrecht auf Lebenszeit eingeräumt was auch für den Fall einer Vererbung oder Verkauf des Anwesens gilt. Das ist für uns wichtig gewesen, weil die Vermieterin die Großmutter der Dachgeschossbewohnerin ist, ebenfalls über 80 Jahre alt und uns Mitteilte, dass oben drüber die mögliche Erbin wohnt. Bei deren Verhalten fürchten wir einen Rausschmiss sobald sie geerbt hat. Dürfen wir auf das Freiräumen der Garage bestehen? Mit freundlichen Grüßen Norm69

Mietrecht, Mietvertrag
Lebenslanges Wohnrecht für fremde Person?

Guten Tag,

kann ein lebenslanges Wohnrecht für eine "fremde" Person eingetragen werden?

Hintergrund ist dass wir die Vorahnung haben mein Vater könnte der Freundin meines verstorbenen Bruders ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus mit drei abgeschlossenen Wohnungen übereinander. Erdgeschoss und 1.Stock gehören meinem Vater, die Wohnung im 2. Stock gehört mir. Meine Mutter lebt nicht mehr, keine weiteren Geschwister.

Da ich ja nun nach dem Tod meines Bruders irgendwann Alleinerbe bin und mich mit besagter Dame nicht besonders verstehe wäre das eine absolute Katastrophe mit dieser Frau zusammen in einem Haus leben zu müssen.

Sie ist zur Zeit nur ab und zu am Wochenende da, hat wohl nur am Wochenende Freigang........

Kann mein Vater ihr ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung im 1.Stock einräumen und wenn ich nach seinem Ableben dann das Haus erben sollte habe ich zwar ein ganzes Haus aber eine Wohnung davon gehört mir zwar aber ich kann mit ihr nichts anfangen da ja hier lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?

Bitte nicht falsch verstehen, man soll die Lebenden leben lassen, aber es gibt eben bestimmte Dinge die man vorab klären muss um auch mal wieder an etwas anderes zu denken.

Mit meinem Vater darüber zu sprechen ist erfolglos, er hält große Dinge von dieser Frau und deshalb wende ich mich an dieses Forum.

Dankeschön


erbrecht, WOHNRECHT
Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit
Doppelte Haushaltsführung: Wie Untervermietung eigener Wohnung an Partnerin steuerlich berücksichtigen?

Hallo,

seit September 2016 habe ich eine berufliche Zweitwohnung im Ort meiner Arbeitsstätte nahe Köln. Meinen Erstwohnsitz habe ich seit über 10 Jahren in München, da dort nach wie vor mein Lebensmittelpunkt ist (Partnerin, Freundeskreis etc.). Ich fahre fast jedes Wochenende nach München zu meiner Partnerin. Sie ist 3 Monate vor Aufnahme meiner Tätigkeit bei Köln aus Ihrer Weg zu mir in meine Wohnung gezogen, wo wir seither meinen bestehenden Hausstand gemeinsam nutzen. Während der Probezeit habe ich zunächst eine kleine möblierte Wohnung am Tätigkeitsort bewohnt und danach ein Mini-Apartment (21 qm) bezogen und günstig eingerichtet.

Meine Partnerin (sie ist Juristin) hat auf einen Untermietvertrag mit mir bestanden, um im Falle von Beziehungs-Problemen nicht vor die Tür gesetzt werden zu können. Es läuft jedoch glücklicherweise sehr gut und wir verbringen fast jedes Wochenende in unserer Wohnung in München, an der ich mich auch mit 15% beteilige.

Als Hauptmieter zahle ich nach wie vor die Miete an den Vermieter. Sie überweist mir die Untermiete und ich überweise ihr die 15% zurück. WIr machen es so, damit anhand der Überweisung meine Beteiligung sichtbar und belegbar wird.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich tatsächlich die Miete, die mir meine Freundin überweist, als Mieteinnahme (Einnahme aus Vermietung und Verpachtung) in der Steuererklärung angeben muss. Denn ich zahle die Miete ja selber an den Vermieter, so dass es ein Nullsummenspiel ist und ich demnach keine tatsächlichen Einnahmen daraus habe. Im Gegenteil zahle ich ja sogar die 15% Anteil.

Ich wäre über eine klärende Antwort dazu, wie ich es am besten handhaben kann und muss sehr dankbar.

Steuererklärung, doppelte Haushaltsführung, Untervermietung, Untermiete
Erwerb einer Eigentumswohnung in Berlin ausschließlich zur gelegentlichen Eigennutzung durch mich als Steuerausländer?

Ich lebe seit Jahrzehnten in den USA und habe doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/amerikanisch). Meine Einkünfte beziehe ich nur in den USA, bin also in Deutschland Steuerausländer. Nach dem Tod meiner Mutter verkaufte ich voriges Jahr das von ihr ererbte Haus (was steuerlich problemlos war, da der Erlös in beiden Ländern unter den jeweiligen Erbschaftsfreibeträgen lag).

Ich möchte diesen Betrag nun in eine Eigentumswohnung in Berlin investieren, diese jedoch auf keinen Fall vermieten, sondern lediglich zur gelegentlichen Eigennutzung (ein bis drei Monate im Jahr) zur Verfügung haben, während ich meinen bisherigen Wohnsitz in den USA beibehalte. (Ich bin seit kurzem im Ruhestand.)

Eine Anmeldung als Zweitwohnung wäre nicht möglich, da ich in Deutschland keine Erstwohnung habe. Und eine Anmeldung als Hauptwohnung wäre für mich als deutschen Staatsbürger zwar per se problemlos, würde mich allerdings gleichzeitig auch in Deutschland mit meinem Gesamteinkommen steuerpflichtig machen und trotz Doppelbesteuerungsabkommen meine Situation unnötig verkomplizieren. (Wie gesagt, mein Einkommen stammt ausschließlich aus amerikanischen Quellen.)

Frage: Geriete ich mit einer nur gelegentlich selbstgenutzten, doch nie untervermieteten -- also neun bis elf Monate im Jahr leerstehenden -- Berliner Eigentumswohnung evtl. in behördlichen Konflikt wegen "Zweckentfremdung"?

Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

Bild zu Frage
Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit

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