GEZ Pflicht, wenn ich 1. meine Wohnung untervermietet habe (die Untermieterin ist von der GEZ befreit) und 2. ich diese Wohnung als Zweitwohnsitz umgemeldet . ?

2 Antworten

Ein Zweitwohnsitz ist ebenfalls ein Wohnsitz der von Dir genutzt werden kann. Damit tritt der Fall ein, dass es zwar einen gebührenbefreiten Untermieter gibt, aber du trotzdem die volle Gebühr zu entrichten hast für die Wohneinheit zu entrichten hast.

Dem entgehst Du nur, wenn Du Dich für diese Wohnung abmeldest. Ganz nebenbei kann die Kommune auch bei Dir eine Zweitwohnungssteuer einfordern, soweit diese in der kommunalen Ssatzung verankert ist.

Untervermieten kannst Du aber auch ohne einen Wohnsitz in dieser Wohnung sofern der Vermieter dem zustimmt.

Wenn die Frau dort alleine lebt, muss niemand GEZ zahlen

Solltest du allerdings nur einen Teil der Wohnung untervermietet haben und sie selber als 2.Wohnsitz mitnutzen, müsstest du die Gebühr in voller Höhe zahlen (auch wenn die Untermieterin aufgrund von ALG, Bafög oä. davon befreit ist) 

Vereinfacht gesagt: Die GEZ muss 1 mal pro Wohnung gezahlt werden, AUßER alle Bewohner sind von dieser befreit. 

Liebe Grüße