Doppelte Haushaltsführung: Wie Untervermietung eigener Wohnung an Partnerin steuerlich berücksichtigen?

2 Antworten

Ich sehe da keinen Bedarf für eine einkommensteuerliche Berücksichtigung in einer Anlage V.

Denn ich zahle die Miete ja selber an den Mieter,

Da wird wohl eher an den Vermieter gezahlt.

Genau, an den VERmieter natürlich ;) Danke für die schnelle Antwort :)

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"Nullsummenspiel" - selbst beantwortet.