Muss ich ein neues Gutachten erstellen ?

7 Antworten

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Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass der aktuelle Immobilienwert zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin ermittelt wird.

Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last. 

Aus Kosten-  aber auch aus Zeitersparnisgründen würde ich den Gutachter, der vor fünf Jahren tätig war, um eine Aktualisierung seiner Expertise ersuchen.

Da es ein kleines altes Reihenhaus ist und es total renovierungsbedürftig ist haben wir schon angefangen mit dem renovieren ( Tapeten runter, holzdecken runter, Möbel raus, Türen raus ). Ist das jetzt ein Problem wenn der Gutachter kommen muss?? 

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@Gibtsdochnicht

Die Bewertung = Aktualisierung = Fortschreibung der Werte ist für den Gutachter ohne weiteres möglich.

Vorteilhaft wäre, ihm noch folgende Unterlagen zur Einsicht vorzulegen:

Feuerversicherungsschein (wg.d. Brandkassenwertes), Einheitswertbescheid.

Frag ihn vorher, was er für die (max. zweiseitige) schriftliche Aktualisierung berechnet.

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@Franzl0503

Dann ist wohl eine Aktualisierung nicht so teuer wie ein neues Gutachten? Dann können wir beim renovieren weitermachen, da mir jemand gesagt hat, dass das ganz schlecht wäre . Ich habe auch noch vom ganzen Haus Fotos vom vorherigen Zustand gemacht, aber Möbel dürften den Gutachter wohl nicht interessieren.

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@Gibtsdochnicht

Je eher du den Auftrag erteilst, desto leichter fällt dem Gutachter die Prüfung vor Ort.

Letzte Anmerkung:

"Tu`s jetzt"

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Vor fünf jahren wurde das haus meiner mutter geschätzt. Nun ist sie
leider verstorben. Die enkeltochter bekommt einen pflichtteil, da ich
Alleinerbe bin. Sie möchte dass ich das haus nochmal schätzen lasse, was
ich nicht einsehe. Ist wieder mit Kosten verbunden. Ist das Gutachten
von vor fünf jahren noch gültig?

Vor fünf Jahren wurde das Haus meiner Mutter geschätzt. Nun ist sie leider verstorben.

Die Enkeltochter bekommt einen Pflichtteil, da ich Alleinerbe bin. Sie möchte, dass ich das Haus noch einmal schätzen lasse, was ich nicht einsehe, da es wieder mit Kosten verbunden ist.

Ist das Gutachten von vor fünf Jahren noch gültig?

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Dieser Service war kostenlos.

Das alte Gutachten ist vermutlich total überholt. In den letzten 5 Jahren sind die Immobilienpreise fast überall erheblich gestiegen.

Die Enkeltochter scheint klug genug zu sein, sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. 

Warum wurde vor fünf Jahren ein Gutachten erstellt?

Weil du das scheinbar nicht weisst: es gibt viele Regionen, in denen in den letzten fünf Jahren die Preise merklich angezogen haben. Rückgänge gab es in der Zeit eher selten. 

Ich vermute mal, dass das die Enkeltochter weiss und deshalb ein neues Gutachten möchte. 

Versetze dich in ihre Lage! Würdest du das fünf Jahre alte Gutachten auch dann für die Berechnung des Pflichtteils akzeptieren, wenn du davon ausgehen müsstest, dass jetzt mehr rauskommt?

Die Kosten des Gutachtens wirken sich ja anteilig wertmindernd auf das Pflichtteil aus. Auch das Finanzamt wid ein so altes Gutachten nicht ohne weiteres zur Berechnung der Erbschaftssteuer anerkennen. Dann schon lieber gleich sich mit dem Finanzamt abstimmen und ein neues Gutachten in Auftrag geben. Wer das Gutachten in Auftrag gibt hat auch einen gewissen beschränkten Einfluß auf die Wertfindung.

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@Snooopy155

"lieber gleich sich mit dem Finanzamt abstimmen" - wohl kaum !!

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@Impact

Wenn das Finanzamt das Wertgutachten aus formalen Gründen nicht anerkennt, dann wird es selbst den Wert für die Erbschaftssteuer ermitteln. Bei älteren Häusern fallen diese Schätzwerte dann oftmals viel höher aus.

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@Snooopy155

Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird das Finanzamt anerkenne (müssen). In allen anderen Fällen ist eine Abstimmung vorab tatsächlich kein Fehler.

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Die Enkeltochter ist die Tochter von meinem verstorbenen Bruder 

Es kommt besser bei Nachfragen an, wenn Du anstelle einer Antwort einen Kommentar zur passenden Antwort abgibst. Dann erhält der nachfragende Beantworter auch eine Nachricht.

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