Krankenkasse will Nachzahlung . 450€ Job bis September ab Oktober bewusst auf 500€ Aufstocken damit man beim Lohnsteuerjahresausgleich über 5400€ kommt?

5 Antworten

Meine die Steuereklärung .

Mit einem 450€ Job hat meine Freundin keine Sozialabgaben gezahlt und die Krankenkasse möchte jetzt rückwirkend eine Nachzahlung. Ab 451€ bezahlt man alle Sozialabgaben somit auch die Krankenkassenbeiträge . Wenn Mann jetzt mit dem Arbeitgeber abklärt den Lohn aufzustocken kommt man bei der Steuereklärung doch ingesamt aufs Jahr gesehen auf über 451 Euro und man zahlt im Endeffekt weniger Steuern nach als den vollen mindest Krankenkassen Beitrag von weiß nicht genau ca150€ im Monat.

Man zahlt weder bei 450 noch bei 500 Euro Einkommensteuer.

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Schau doch einfach mal in das Schreiben der Krankenkasse, womit die Nachzahlung begründet wird. Das ist einfacher als hier wüste Spekulationen anzustellen. Es ist naheliegend, das Deine Freundin keinen Krankenversicherungsschutz hatte und dies ist nun aufgefallen. Damit wird dann eine Nachzahlung für alle Monate fällig, in denen kein Krankenversicherungsschutz bestanden hat. Mit Steuern und Freibeträgen hat dies überhaupt nichts zu tun.

Was ist denn wenn man über Jahr gesehen mehr als 5400€ verdient . Dann wird doch der Minijob zum Midijob und mann muss alle sozialabgaben und somit auch die Krankenkasse   bezahlen oder???

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@Question13

Man muss immer Krankenversichert sein. Existiert keine Familienversicherung muss man sich bei einem Minijob selbst versichern.

Seid froh, dass es jetzt schon aufgefallen ist und nicht erst Jahre später.

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@Question13

Es gibt auch Ausnahmen, bei denen der Jahresverdienst des Minijobs höher sein kann. Aber das ändert prinzipiell nichts an der Tatsache, dass man mit Wohnsitz in Deutschland auch hier eine Krankenversicherung abschließen muß. Ein Minijob beinhaltet keinen Krankenversicherung. Erst bei einem Arbeitsvertrag über einen Midijob ist die Krankenversicherung beinhaltet und wird bei der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber mit einbehalten und abgeführt.

Rückwirkend wird niemals aus einem Minijob ein Midijob - damit bleibt die Forderung der Krankenkasse für die Zeiten des Minijobs erhalten. Jetzt kapiert?

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Leider ist die Frage etwas unpräzise. Ich gehe im Folgenden davon aus, das neben dem 450,- Euro Job kein weitere Job besteht und dass keine Anspruch auf Familienversicherung in der Krankenversicherung besteht (d. Ehegatte ist nicht vorhanden oder nicht gesetzlich krankenversichert). In diesem Falle liegt ein freiwillige gesetzliche Krankenversicherung vor. Somit müssen auch die Beiträge je Kasse und Zusatzbeitrag ca. 160 Euro je Monat gezahlt werden. Mit der Steuer hat das nichts zu tun. Die Versicherungspflicht in der Krankenkasse ist immer monatlich zu sehen. Unterschreitet man 450,- Euro nicht, ist man freiwillig krankenversichert, in den Monaten mit mehr als 450,- Euro ist man pflichtversichert. Wenn also der 450 Euro-Job der einzige ist, den man hat und auch keine Familienversicherung möglich ist, hat man den Mindestbeitrag zu zahlen. Eine Lösung wäre ein 451,- Euro-Job.

Unterschreitet man 450,- Euro nicht, ist man freiwillig krankenversichert,

Ist das richtig?

Wenn man € 450 nicht unterschreitet, verdient man € 450 oder mehr. Wie ist man dann versichert mit € 451? Nach Deiner Aussage einmal freiwillig und einmal pflichtversichert.

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@LittleArrow

Was ist denn wenn man über Jahr gesehen mehr als 5400€ verdient . Dann wird doch der Minijob zum Midijob und mann muss alle sozialabgaben und somit auch die  Krankenkasse bezahlen oder???

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Hallo,

ist die Person Student/in?

Welche Art der Krankenversicherung bestand bis wann: Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse? Studentische Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung? Private Krankenversicherung?

Welche Einnahmen hat die Person seit Januar jeweils monatlich? Art der anderen Einnahmen?

Alter der Person?

Gruß

RHW

Lt. Nickname kannst Du Englisch, aber mit Deutsch haperts.

Ich habe nichts verstanden.

Und was ist ein Lohnsteuerjahresausgleich?

Ich möchte betonen, dass ich NICHT Impact bin, jedoch fast wortgenau dasselbe geschrieben hätte.

@Impact:
Ein Lohnsteuerjahresausgleich ist das, was der Arbeitgeber im November macht, wenn er dazu befugt ist. Er lässt die vergangenen Lohnabrechnungen nochmal durchrechnen und im Ergebnis hat der Arbeitnehmer eine dicke Scheibe Wurst mehr auf dem Brot. Und eine 2 cm dicke Lohnabrechnung.

DAS ist ein Lohnsteuerjahresausgleich.

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