Lebenslanges Wohnrecht für fremde Person?

4 Antworten

Dein Vater kann für seine Eigentumswohnungen das Wohnrecht jeder beliebigen Person einräumen. Er kann die Wohnungen auch zu Lebzeiten verkaufen - also habe nicht nur auf dem Schirm, dass Du mal die Wohnungen erben wirst. Er könnte auch per Testament dritte Personen zu seinem Erben einsetzen.

Genauso könnte es passieren, dass er seine Wohnungen kapitalisieren muß, weil er ein Pflegefall wird und ansonsten die Pflegekosten nicht aufbringen kann.

Wenn Dein Vater notariell einer dritten Person ein Wohnrecht einräumt, dann wird er vom Notar auch sicher darüber belehrt, dass mitunter Schenkungssteuer anfallen kann.

Alleinerbe bist du, wenn du dazu gemacht wirst. Dein Vater kann nicht nur egal wen ein lebenslanges Wohnrecht einräumen sondern auch egal wen zum Alleinerben erklären. Allerdings bis auf den Pflichtteil nur kann er den durch eine Schenkung und ein langes Leben umgehen. 

Er hält vermutlich große Stücke auf Sie, weil sie (zu ihm) nett ist und sich um ihn kümmert. Wenn das für dich kein gangbarer Weg ist, wirst du es wohl so nehmen müssen, wie es kommt.

Starscream:

Es ist für mich nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich bei den drei Wohnungen um Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) handelt oder  für euch drei Grundstücksmiteigentum gebildet wurde.

Auf einem Grundstücksmiteigentumsanteil kann ein Wohnrecht als beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch   n  i  c  h  t    eingetragen werden.

Dein Vater ist vermutlich volljährig und kann mit seinem Vermögen machen was er will. Es gibt keinen Rechtsanspruch künftiger Erben, auf den Vermögenserhalt des potentiellen Erblassers.

Wem das nicht gefällt, der sollte sich sein eigenes Vermögen bilden.