Ich und mein Bruder haben letztes Jahr eine GbR gegründet und jeder 3000 € privatgeld reingesteckt. Darf ich dieses Geld wieder einkommenssteuerfrei entnehmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ihr könnt einkommensteuerfrei entnehmen soviel Ihr wollt, weil nicht entnahmen besteuert werden, sondern die Gewinne, bzw. bei der GbR die Gewinnanteile die jeder Gesellschafter erzielt. Egal ob die entnommen werden, oder nicht.

sebavla 
Fragesteller
 23.10.2017, 22:29

Heißt das, dass man jegliche Gewinne Einkommenssteuerlich besteuern muss auch wenn man die Gewinne nicht entnimmt? Weil im nächsten Jahr könnte man die Gewinne ja auch wieder Ausgeben für die GbR und dann wär das ja doppelt versteuert?! Dachte nur Gewinne, die man entnimmt und privat nutzt müssen als Einkommen besteuert werden? Also Gewerbesteuer müssen wir so oder so zahlen, das ist mir klar.

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wfwbinder  24.10.2017, 08:07
@sebavla

 Heißt das, dass man jegliche Gewinne Einkommenssteuerlich besteuern muss auch wenn man die Gewinne nicht entnimmt?

Ja, abgesehen von der Steuerermäßigung gem. § 34 a EStG, Begrenzung auf 28,25 %.

 Weil im nächsten Jahr könnte man die Gewinne ja auch wieder Ausgeben für die GbR und dann wär das ja doppelt versteuert?!

Diesen Satz verstehe ich nicht. Angenommen ich habe mit meiner Kanzlei einen Gewinn von 90.000,- in diesem Jahr und entnehme nur 48.000,-. Also versteuere ich die 90.000,-. Wenn ich dann in 2018 hohe Ausgaben für was auch immer habe, versteuere ich doch nicht die Ausgaben. Wenn mein Gewinn in 2018 nehmen wir an nur 30.000,- wäre, würde ich die 30.000,- versteuern, auch wenn ich wieder 48.000,- entnehme, weil ich mir einfach jeden Monat 4.000,- überweise. Das Kanzlei Konto würde sich einfach nur vermindern.

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sebavla 
Fragesteller
 24.10.2017, 13:02
@wfwbinder

Danke für die schnelle Antwort. Hatte das halt so verstanden dass nur Entnahmen versteuert werden.  

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Darf ich dieses Geld wieder einkommenssteuerfrei entnehmen?

Ja. Entnahmen sind kein Steuertatbestand, denn versteuert werden die Gewinne.