Familienkasse will Nachweise,dass ich mich beworben habe?

2 Antworten

Hallo,

Gefährlich wird's nur, wenn eine Übergangszeit von vier Monaten überschritten wird, die maximal zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegen darf und während dieser Zeit keine Bemühungen bezgl. Bewerbungen  nachgewiesen werden können. 

Auch erfolglose Bewerbungen zählen als Nachweis ! 


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