Minijob mit schwerbehindertenausweis?

1 Antwort

Hallo,

im Arbeitsrecht werden alle Arbeitnehmer gleich behandelt. Die Art der Beschäftigung (Minijob, Werkstudent, Vollzeit mit 5 Arbeitstagen, Teilzeit mit 5 Arbeitstagen). 

Ja, für Minijobber mit Schwerbehinderung besteht auch Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.

http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

Für Minijobber gibt es nur Sonderregelungen in der Sozialversicherung.

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht nach 4 Wochen Beschäftigungsdauer auch Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Gruß

RHW