Erhöht vorhandenes Haus immer den Streitwert?
Nun steht die Scheidung an. Hatte am Anfang unserer Ehe ein Haus, das ich bei der Trennung an ihn verkauft habe. Aus dem Verkaufserlös habe ich noch sämtliche laufenden Kredite abgelöst. Mein Mann hat das Haus voll finanziert. Man kann es also eigentlich nicht als "Vermögen" betrachten. Auch sind wir uns völlig einig darüber, dass es so wie es ist, für beide Seiten gut ist.
Jetzt möchten wir einen gemeinsamen Anwalt mit der Scheidung beauftragten, haben jedoch Bedenken, dass dieser das Haus in die Ermittlung des Streitwerts mit einbezieht, um auch seine eigenen Gebühren in die Höhe zu treiben.
Wie gesagt, wir haben uns bereits im Vorfeld über das Haus geeinigt. Können wir uns dagegen wehren, sollte er unbedingt mit hineinrechnen wollen?
1 Antwort
werdet jetzt geschieden.
Das Haus ist doch schon Geschichte. Es geht nicht mehr in die Scheidungsfolgenregelung ein. Also kann es den Streitwert nicht erhöhen.
Wenn es so ist wie Du schreibst, dass Ihr vorher alles geregelt habt, dann ist doch das Haus bei den Gesprächen mit dem Anwalt kein Thema mehr.