Mutter bezahlt Arztrechnungen nicht fürs Kind, jetzt bekomme ich den Gerichtsvollzieher ins Haus?

3 Antworten

Erst einmal wirst Du zahlen müssen, auch wenn Du keinen Auftrag erteilt hast. Du kannst Dir diese Kosten aber von der Kindsmutter einklagen, wenn diese nicht zahlt und zudem der Nachweis erbracht wird, dass diese IGEL-Leistung nicht notwendig war.

In jedem Fall sind alle zusätzlichen Kosten einklagbar, die dadurch entstanden sind, dass die Kindsmutter nicht gezahlt hat und Dich auch nicht aufgefordert hat die Rechnungen zu begleichen.

Ich kann Dir keine 100% Auskunft geben, sondern nur meine Meinung:

Im Grundsatz scheint mir richtig, was @Snooopy155 geschrieben hat.

Ich denke, bei gemeinsamem Sorgerecht seid ihr im Außenverhältnis jeder voll für die Kosten eurer Tochter haftbar. Wie sollte ein Dritter klären, wer zahlungspflichtig ist?

Im Innenverhältnis müsstet ihr euch bei Kosten, die nicht zu den "notwendigen" Ausgaben gehören, vorher absprechen und die würden dann, falls nichts anderes vereinbart wurde bei gemeinsamem Sorgerecht hälftig geteilt.

Wie eure Vereinbarungen im Innenverhältnis aber genau aussehen, weißt Du besser.

Und zum besseren Verständnis:

Wieso gingen die Rechnungen (mehrfach und mehrere für €80 ??) und Mahnungen "an Deine Tochter", ist die volljährig? Wieso hat die Mutter nicht die Rechnungen/Mahnungen erhalten und wieso schreibst Du "an das Labor, den Anwalt und das Gericht".

Und was sagt die Mutter, Du sprichst doch offensichtlich mit ihr über die Sache? Will sie nicht bezahlen, kann sie nicht bezahlen?