Meldung beim Finanzamt vergessen und wann notwendig?

4 Antworten

Danke für die Antworten. Dann werde ich heute die Unterlagen fertig machen. Eine letzte Frage noch: muss ich den Unterhalt meiner Eltern auch versteuern (Leibl. Vater + Stiefvater?) 

Für die Einkommensteuer gilt § 56 EStDV mit der Folge, dass eine Steuererklärung nicht abzugeben ist, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Anderer Tatbestände, die zu einer Erklärungspflicht führen, sind nicht erkennbar und wurden auch nicht vorgetragen.

Für die Umsatzsteuer gilt zwar theoretisch eine Erklärunbgspflicht. Nachdem du allerdings augenscheinlich als Kleinunternehmerin aufgetreten bist, wird das Finanzamt hier praktisch von von einer Steuererklärung absehen. Zu prüfen wäre ohnehin, ob die Unternehmeeigenschaft überhaupt vorlag.

Andere Steuerarten kann ich hier nicht erkennen.

Danke für die schnelle Rückmeldung. Genau, ich meinte den Grundfreibetrag von 8820.  - und genau: ich hatte es verdattelt, den Fragebogen abzugeben - und meine Frage war: kann ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit der Steuererklärung 2018 einreichen oder sollte ich mich jetzt schon melden?


 Dieses Jahr komme ich vermutlich "knapp" über den Freibetrag 

Was für ein Freibetrag? Meinst Du den Grundfreibetrag von 8.820,- Euro?

Der bezieht sich auf das zuversteuernde Einkommen. Nicht auf Deine Einnahmen.

Von Deinen Einnahmen gehen die Betriebsausgaben runter. Dann noch Deine Beträge zur Krakenkasse als Vorsorgeaufwendungen.

Also erstmal nachrechnen, bevor Du dazu kommst Dir Sorgen zu machen.

Abwarten bis das Finanzamt sich meldet. Eigentlich hättest Du doch aber vor Beginn der Tätigkeit den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986