Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlung beim Finanzamt als Schüler?
Hallo zusammen,
bei der Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen die man beim Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung angeben muss, wird ja gefragt welche Einkünfte man aus nichtselbstständiger Arbeit. Allerdings bin ich seit diesem Monat wieder Schüler und über 18. Ich hol nämlich mein Abitur durch die BOS (Bayern) nach.
Wie sollte ich dann also angeben welche oben genannten Einkünfte ich habe, schließlich verdiene nebenbei nichts und BaföG bekomme ich leider auch keins. Auf Vollzeit kann man das Gewerbe ja als Schüler auch nicht ausführen.
Vielen Dank schon mal!
3 Antworten
Du gibst an, wasDu als Einkünfte hast.
Wenn Du keine Einkünfte hast ist die Antwort "0,-."
Auf der anderen Seite hast Du ja ein Gewerbe angemeldet. Das wirst Du ja vorher überlegt haben, was Dir das einbringt.
Hallo,
es wird gefragt " welche " Einkünfte !
Wenn du keine hast, kannst du keine Summe eintragen.
Stattdessen machst du für die Rückantwort ( ggf. auf einem gesonderten Blatt Papier) ein Vermerk über deine derzeitige Situation:
z.B. " Schüler ohne Einkommen und ohne BaföG "
"Wie sollte ich dann also angeben" - so - "schließlich verdiene nebenbei nichts und BaföG bekomme ich leider auch keins"