Nebenberuflich Freiberufler oder nicht??

2 Antworten

Lies mal bitte Deine Frage und die Kommentare:

  Weil für ein paar hundert Euro extra so einen Aufwand zu betreiben finde ich schon heftig.

 Ich spreche auch Hörspiele und mache Synchron -

Also Radiosprecher, Synchronsprecher, Hörspiele, aber fast keine Einkünfte. OK.

Aber von irgendetwas musst Du  ja auch leben.

Wenn dies Nebeneinkünfte sind, dann sind die bis zu 410,- Euro Einkommensteuerfrei und bis 820,- Euro pro Jahr begünstigt (Härteausgleich). Danach volle Steuer nach individuellem Satz.

 Soweit ich das mitbekommen habe muss man bis 17.500€ Ertrag auch keine UST ausweisen, da Kleinunternehmer Regelung.

Stimmt, aber ist das günstig für Dich? Radio, Hörbuchverlage, die Filmgesellschaften für die Du sprichst, sind alles Unternehmer, denen kannst Du die Umsatzsteuer extra in Rechnung stellen und hast dann aus Deinen Kosten den Vorsteuerabzug. Ich bin mir ziemlich sicher mit "Regelbesteuerung" bist Du besser bedient.

Mache Deine Anmeldung einfach über den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" als Freiberufler. Das Finanzamt wird es Dir schon mitteilen, wenn die es als gewerblich ansehen. Ausserdem wird Gewerbesteuer für Dich vermutlich kein Thema.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du hast keinen Laden, Du bietest keine Leistungen öffentlich am Markt an, Du fragst bei möglichen Auftraggebern, die Unternehmer sind, um Aufträge nach.

Du bist Subunternehmer, das ist anmeldefrei, wenn Du ausschließlich für andere Unternehmen oder Freiberufler tätig bist. Du bist nur als Gehilfe für den Hauptunternehmer tätig, egal wo du arbeitest.

Also entfallen für Dich auch alle anderen restriktiven Dinge wie Meisterpflicht, Müllabfuhr, GEZ-Beiträge, Kammer-Zwangs-Mitgliedschaft usw.

Versteuern must Du freilich mit Einkommenssteuer, ob Umsatzsteuer hängt von der Möglichkeit ab Dich für die Kleinunternehmer Regelung zu entscheiden (bis 17500€Umsatz/Jahr). Das macht man, wenn keine größeren Investitionen getätigt werden auf denen MWST ist. Die Erstattung/Anrechnung würde dann entfallen.

Praxis-Beispiel für Dich: Wenn kein Firmenwagen gekauft werden soll oder Tonstudio Geräte. Darauf wären ja 19% MWST die ja erstattet/verrechnet würden, wenn man Umsatzsteuerpflichtig wäre. Diese Möglichkeit ist wählbar, hat aber 5 Jahre Bestand. Erst danach kann man neu entscheiden.

"Das macht man, wenn keine größeren Investitionen getätigt werden auf denen MWST ist." -

nur teilweise richtig, das macht man, wenn die Gegenseite kein vorsteuerberechtigtes Unternehmen ist.

Auch auf Kleinzeug (Büroartikel usw.) liegt MWSt und auch die kann man sich zurückholen.

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