Erbrecht - Enkel soll alles erben, Sohn steht im Grundbuch?

4 Antworten

Die vermutlich aufgrund gesetzlicher Erbfolge in 2005 eingetragenen Eigentumsverhältnisse sind gültig und nicht angreifbar. D.h. dem Sohn gehört durch das Erbe des Vaters seit 2004 ein Teil des Hauses (bei gesetzlicher Erbfolge 1/4). Der Ehefrau gehört der andere Teil (bei gesetzlicher Erbfolge 3/4).

Daran kann nichts geändert werden. Um den Sohn also aus dem Grundbuch "zu entfernen", bedarf es einer Veräußerung durch diesen (Verkauf, Schenkung). Der Enkel wird also 3/4 des Hauses aufgrund des Testaments der Ehefrau erben, dem Sohn werden die restlichen 1/4 aber weiterhin gehören. Hinzu kommen dessen Pflichtteilsansprüche, die er gegenüber dem Enkel geltend machen kann.

Es wird also nicht umgangen werden können, dass man trotz familiärer Zerwürfnisse miteinander redet oder aber am Ende wird die Teilungsversteigerung stehen, aber das ist eine andere Geschichte..

Ja, siehe auch die Antwort von Hildefeuer.

Die Witwe sollte sich m.E. dreimal überlegen, ob sie wirklich testamentarisch Zwietracht hinterlassen will. In Form eines Sohnes, der seinen Pflichtteil gegenüber ihrem Enkel evtl. einklagt.

Die ganze Wohnung kann dem Enkel ja ohnehin nicht gehören nach ihrem Tod, da der Sohn bereits ein Viertel besitzt. Dazu kommt eben noch das Pflichtteil des Sohnes.

Ich würde unter diesen Umständen nichts testamentarisch hinterlassen, was den Konflikt zwischen Sohn und Enkel noch vorantreibt. Außer, man freut sich über Konflikte zwischen Sohn und Enkel, auch nach dem eigenen Tod. 

Wünschenswerter wäre doch ein gutes Verhältnis zwischen Sohn und Enkel, vor allem, wenn die Oma nicht mehr da ist.

0
@Brigi123

Hallo,


vielen Dank für diese wirklich schnellen (im Nachhinein auch absolut logischen) Antworten! Klasse!

Enkel und Onkel (der Vater des Enkels ist ein weiterer Sohn der Witwe / Oma, der natürlich auch Anspruch auf seinen Pflichtanteil hat) sind nicht wirklich verstritten, nur sind beide Söhne in ihre Heimat Polen zurückgekehrt und haben ihre Mutter somit allein zurückgelassen. Nun kümmern sich Enkel und meine Wenigkeit um alles, da sie zunehmend abbaut. Wir lieben unsere Omi und wollen nur das Beste. Die Wohnung und das Erbe interessieren uns prinzipiell nicht, dennoch wollen wir natürlich auf alles gefasst sein und uns absichern, da die beiden in jedem Fall wieder auf uns zukommen, wenn es Omi nicht mehr geben wird. Eingeleitet hat das auch alles erst die Oma selbst mit Vollmachten, Testament, etc. Ich habe mich um die Papiere gekümmert und eben den Grundbucheintrag gefunden, der o.g. Frage für mich aufwarf.

Familienzerwürfnisse sind nie schön und sollten im besten Fall beigelegt werden; da das in diesem Falle aber nicht an der Oma liegt, können und wollen wir auch nicht intervenieren.


VG
K.

1

Der Sohn ist mit 1/4 (25%) eingetragen. Über diesen Teil kann nicht verfügt werden. Es bleiben also 3/4 (75%), quasi der Anteil der Witwe über den verfügt werden kann. Sollte man den Sohn nicht berücksichtigen, kann er sich seinen Pflichtteil einklagen, wenn die Witwe stirbt. Das wären dann 50% von den 3/4, als 32,5%

Er wird also so oder 62,5% nach dem Tod der Witwe besitzen und der Enkel den Rest. Weniger geht nicht.


Sorry hatte mich vertippt 50% vom 3/4  sind 37,5%.

1

Das Grundbuch kann erst dann berichtigt werden, wenn der Erbfall eingetreten und der Enkel (Mit-)Eigentümer geworden ist.

Lebende Personen, die im Grundbuch stehen, kann man nicht "austragen lassen" - ohne deren Einwilligung.

Hier gehts um den Sohn... Dessen Anteil am Grundeigentum kann nur er vererben ~ oder verkaufen. -Also bleibt den Anderen nur der Rest des Grundeigentums und das übrige Erbe.