Wenn der Ehemann verstorben ist (Rentner, Krankenkasse gesetzlich versichert) kann dann die Ehefrau die Krankenkasse wechseln (nur kleine Witwenrente)?

1 Antwort

Hallo,

sie kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Rentenantrag die Krankenkasse wechseln. Wichtig ist, das der Antrag innerhalb dieser Frist bei der neuen Krankenkasse eingeht und die beiden Rentenversicherungen und die bisherige Krankenkasse innerhalb dieser Frist eine Mitgliedsbescheinigung erhalten.

Wenn es erst später passiert, kann man erst nach 18 Monaten die Krankenkasse wechseln (oder bei einer Anhebung des Zusatzbeitrages).

Quelle: § 175 SGB V

Gruß

RHW