Vorsteuerabzug bei Ratenkauf?
Ich habe ein neues Handy gekauft, dabei wurde ein Ratenkauf über 2 Jahre vereinbart. Es liegt eine Rechnung über den Gesamtbetrag mit ausgewiesener VST vor. Wie behandle ich den Fall bei der EÜR (Istversteuerung) in Bezug auf Vorsteuerabzug, Abschreibung usw.
2 Antworten
Hattest Du bei der Gründung der Selbständigkeit keinen Gründercoach?
Hast Du keinen Steuerberater zumindest für Abschluss/Steuererklärung?
Dann müsstest Du zumindest fundierte Kenntnisse in Buchhaltung haben.
Wenn alles nicht der Fall ist, dann ist Deine Existenzgründung sehr gefährdet.
Davon mal abgesehen.
Du buchst:
SAmmelposten GWG (ich gehe davon aus, dass das Mobiltel. unter 1.000,- Euro gekosten hat)
Vorsteuer
an Darlehen (Finanzierung Mobiltel.)
Die Zahlungen für das Telefon gehen dann gegen das Darlehen.
Also klar, sofortiger Vorsteuerabzug.
Es wird Zeit für einen Steuerberater.