Werkstudentenvertrag oder doch auf Rechnung als Kleinunternehmer?

2 Antworten

Dann sollte man sich mal mit deren Finanzexperten unterhalten.

Wenn die Dir z. B. 1.000,- Euro zahlen, haben sie, wenn es auf Rechnung gezahlt wird 1.000,- Euro Kosten.

Bekommst Du die gleichen 1.000,- als Werkstudent, kostet es die 1.093,50 Euro, weil 9,35 5 AG-Anteil zur Rentenversicherung dazu kommen.

Wenn Du als Werkstudent bei denen arbeitest, werden Dir die gleichen 9,35 % als Arbeitnehmeranteil abgezogen, also netto 964,50 Euro.

Für Deine Rentenkasse auf jeden Fall besser.

Was Du machst, ist sonst natürlich Deine Sache. Die frage wäre auch noch, was machst Du sonst in Deinem Kleinunternehmen?

Wäre es nicht ggf. besser auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, weil Deine Kunden Unternehmer sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
exRMedia 
Fragesteller
 26.09.2017, 20:37

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Vielleicht noch als zusätzliche Information: Ich werde nur nach Tagessätzen bezahlt, wenn Bedarf an mir besteht (als freier Mitarbeiter). Die Beträge pro Tagessatz liegen dann bei etwa 160-230€, je nach Job. Ich rechne mal nicht mit mehr als 3 Tagen im Monat im Schnitt, also vielleicht 600€ im Monat, eher weniger.

Mein Chef meinte zu mir, dass es ihm relativ egal ist, ob wir das dann über Rechnung oder Werkstudentenvertrag abhandeln, er wird in beiden Fällen die gleiche Summe zahlen wollen und nicht mehr.
Wenn Sie jetzt meinen, dass der AG-Anteil für die Rentenversicherung noch auf den Betrag kommt, wird er das nicht bedacht haben, was ja "gut" für mich ist.

Als ich ihn noch fragte, was er denn meint, wie viel Prozent von dem Geld dann noch steuerlich abgezogen werden würden, sagte er, dass es wohl vergleichbar mit einem Minijob sei...etwa 30%
Dies widerspricht Ihren 9,35% doch um einiges. 
Ich sollte auch dazu sagen, dass er sehr wahrscheinlich sehr wenig Ahnung davon hat. 
30% wären halt schon viel, 9,35% vertretbar.

Momentan mach ich noch so gut wie nichts in meinem Kleinunternehmen. Ich hoffe aber etwas mehr Aufträge jetzt  während dem Studium zu bekommen. 
Können Sie mir sagen, was der Vorteil für mich wäre, auf die
Kleinunternehmerregelung zu verzichten? Im Bezug auf Unternehmer als Kunden.Ich hab schon mit dem Gedanken gespielt auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und Freiberufler zu werden. Vor allem hat das ja den Vorteil, dass ich dann die MwSt absetzen könnte beim Einkauf von "Arbeitsmaterial".

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NasiGoreng  26.09.2017, 20:44
@exRMedia

Du verwechselst die Sozialbeiträge mit der Einkommensteuer!

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wfwbinder  26.09.2017, 21:00
@exRMedia

 sagte er, dass es wohl vergleichbar mit einem Minijob sei...etwa 30%.  Dies widerspricht Ihren 9,35% doch um einiges. 

Ich kann nur hoffen das der Mann einen Steuerberater hat, sonst wird sein Unternehmen nicht überleben.

Bei einem Minijob sind die Abgaben wirklich ca. 30 %, um genau zu sein 31,29 %. Die zahlt aber allein der Arbeitgeber, das it kein Abzug vom Lohn.

Der Arbeitgeber zahlt bei normalen Anstellungen die Arbeitgeberanteile, das sind ca. 22 %, dazu die Berufsgenossenschaft.

Werkstudenten, sind von der Krakenversicherungspflicht befreit, weil sie die Studenten KV haben, oder Familienversichert sind. Ebenso keine Arbeitslosenversicherung.

Nur die Rentenversicherung bleibt und das sind zur Zeit für den Arbeitnehmer 9,35 %.

  Im Bezug auf Unternehmer als Kunden.Ich hab schon mit dem Gedanken gespielt auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und Freiberufler zu werden. Vor allem hat das ja den Vorteil, dass ich dann die MwSt absetzen könnte beim Einkauf von "Arbeitsmaterial".

Genau das ist der Grund, warum ich dazu rate. Für den Kunden ist es ja egal, ob Du ihm 200,- als Kleinunternehmer berechnest, oder 200,- + 38,- Euro Umsatzsteuer als Regelbesteuerer. Aber Du hast dann Vorsteuerabzug. Nicht nur für Arbeitsmaterial. Auch z. B. für ein neues Notebook.

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Hallo,

als Werkstudent hat man die Vorteile eines Arbeitnehmers:

- Anspruch auf bezahlten Urlaub

- Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit § 3 EFZG

- Kündigungsfristen

Die Abzüge als Arbeitnehmer kann man hier berechnen:

http://www.sueddeutsche.de/tools/gehaltsrechner

(Arbeitslosenversicherung entfällt, bei Krankenversicherung "privat, ohne Arbeitgeberzuschuss" angeben)

Als Selbständiger, der auf Rechnung arbeitet, wird die Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres bei der Einkommensteuererklärung berechnet. 

https://www.steuertipps.de/lexikon/g/grundfreibetrag

Die Krankenversicherung kann von den Einnahmen abgezogen werden. 

In beiden Konstellationen ist die Kranken- und Pflegeversicherung komplett allein zu zahlen.

Gruß

RHW