Spekulationssteuer beim Verkauf eines Teiles?

4 Antworten

Gibt es für die Lage eine Bodenrichtwertkarte? Wenn ja, dann kannst Du dort den aktuellen Bodenrichtwert/qm ablesen und mit der Größe des verkauften Grundstückes multiplizieren. Das sind dann die ungefähren Einstandskosten plus anteilige Anschaffungsnebenkosten.

Wenn der Verkaufserlös über diesen gesamten Kosten liegt, dann ist dieser Gewinn zu versteuern zusammen mit Euren übrigen Einkünften in der Einkommensteuererklärung. Ihr zahlt also keine Spekulations- sondern Einkommensteuer (plus Soli plus KiSt).

Wenn es sich allerdings um nicht verwertbares Hinterland handelt, dann ist ein Wertabschlag bei der Kostenermittlung vorzunehmen. Siehe zu dem gesamten Vorgehen in diesem Link bitte auch in der verlinkten PDF-Anleitung nach. Wenngleich es beim Link im Grundsatz um die Bemessungsgrundlage für die AfA geht, bleibt ja als Rest der Grundstückswert, den Du suchst.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2017-03-01-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

Um den Gewinn zu ermitteln, kann der Bodenrichtwert angesetzt werden. Also bspw.:

Bodenwert pro Quadratmeter bei Verkauf (da ist der Wert ja klar) abzüglich der Bodenwert pro Quadratmeter gemäß Gutachterausschuss beim Kauf. Das Ergebnis mal verkaufte Quadratmeter gleich der Gewinn, der dann als privates Veräußerungsgeschäft der persönlichen Einkommensteuer zu unterwerfen ist.

Ob das Modell so wirklich funktioniert, kann hoffentlich einer der Steuerexperten hier beantworten, oder aber eine Anfrage beim Finanzamt klären.

Bankrevisor, Deine Hoffnung auf die Steuerexperten schwindet, wenn Du Dir die Antwort bei Impact anschaust. Leider gibt es dort von Impact eine nicht weiterhelfende, irreführende Antwort.

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" Müssen wir für den Teilverkauf dann auch Spekulationssteuer zahlen ?" - nein.

Wie man mit knapp 80 derart zynisch sein kann wie ich, wird mir ein Rätsel bleiben. Aber was soll's - mir gefällt's.

An den Fragesteller:

Das "nein" bezieht sich auf die Spekulationssteuer. Die gibt es nämlich nicht.

Grundsätzlich fehlen hier aber die Angaben, die man für eine fundierte Antwort benötigt, und für eine fundierte Antwort nehmen die Berater Geld. 

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Impact, der fachunkundige Fragesteller darf erwarten, dass bei Verwendung eines falschen Begriffes ("Spekulationssteuer") dieser korrigiert wird und nicht stattdessen eine am Ende falsche Antwort gegeben wird.

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@LittleArrow

Ich bin größtenteils auch fachunkundig.

Muss ich Katzensteuer zahlen, wenn ich ein Auto verkaufe?

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Klar ist, es wird ein Teil des Grundstücks verkauft mit Gewinn. Also sind auf den Gewinn Einkommen-Steuern zu zahlen. Wie hoch die Einkommensteuern anfallen, hängt von vielen Dingen ab, hauptsächlich von den Kosten, die abgesetzt werden können und natürlich vom Einkommen. Wenn die Immobilie im gleichen Steuerjahr erworben wurde, sind da ja meist einige Kosten angefallen, die absetzbar sind.

Darauf achten, das der Käufer auch sämtliche Vermessungs- Teilungskosten und eventuelle anteilige Versicherungskosten übernimmt.