PKW Verkauf um Schenkungssteuern zu vermeiden?

Hallo,

mein Großvater möchte mir sein Auto schenken. Damit ist mein Onkel nicht so ganz glücklich, weil er es als Teil der Erbmasse sieht und sich damit daran beteiligt fühlt (mein Großvater lebt noch, ist zwar im Krankenhaus aber eigentlich sieht es ganz gut für ihn aus). Mit meinem Großvater ist geplant, einen Kaufvertrag aufzusetzen und als Kaufwert 2500€ anzugeben (sehr deutlich unter eigentlichem Wert, er möchte das aber so machen). Es würde allerdings kein Geld zwischen uns fließen (ich hab nichtmal 2500€ auf dem Konto, würde eh schwierig werden), wäre faktisch also eine Schenkung, nur auf dem Papier nicht. Soweit ich weiß, hätte mein Onkel im Falle einer Schenkung auch mehr Chancen darauf, den PKW wieder zurück zu fordern, bei einem Verkauf nicht. Was vielleicht auch ein Faktor ist, ist dass mein Onkel ein Verfahren eingeleitet hat um meinen Großvater zu entmündigen, ich weiß nicht, inwiefern man einen Kaufvertrag nachträglich für ungültig erklären kann falls das durchgeht (was ich nicht denke, mein Großvater ist nicht dement). Noch besteht kein Streit in der Familie, und von meiner Seite aus sind auch alle möglichen Kompromisse möglich, ich würde mich nur gerne mal von dritter Seite aus informieren :)

Meine eigentlichen Fragen sind:

  • bekomme ich Probleme, wenn auf dem Kaufvertrag ein deutlich niedrigerer Betrag angegeben ist, als der PKW wert ist? Ist es trotzdem rechtlich eine Schenkung?
  • kann mein Onkel den PKW oder den Verkaufserlös zurückfordern, falls mein Großvater bald verstirbt?
  • ist es möglich im Falle einer Entmündigung zuvor abgeschlossene Verträge rückwirkend zurückzuziehen?
Erbe
Welche Steuern fallen wo an, wenn man als deutscher Staatsbürger ein Zimmer einer geerbten Eigentumswohnung in Österreich vermietet?

Wir möchten in Österreich eine Mansarde vermieten, die im selben Haus wie liegt wie eine geerbte Wohnung, um mit den Einkünften aus dieser Vermietung die Nebenkosten beider Objekte zu decken. Die Wohnung nutzen wir regelmäßig als Ferienwohnung. Insofern haben wir wohl einen Wohnsitz in Österreich und wären demnach unbeschränkt steuerpflichtig. Wir sind jedoch deutsche Steuerbürger und haben unseren Hauptwohnsitz und unsere Einkünfte in Deutschland. Die Mieteinnahmen in Österreich würden unter der Grenze von 11000 Euro bleiben, ab der bei unbeschränkt Steuerpflichtigen Steuern in Österreich zu entrichten sind.

FRAGEN: 1. Liegen wir richtig in der Annahme, dass wir in diesem Fall keine Steuern für die Mieteinnahmen zahlen müssen, weder in Österreich noch in Deutschland? 2. Müssen wir eine Steuererklärung in Österreich abgeben? 3. Müssen wir darin die in Deutschland erzielten und versteuerten Einnahmen angeben, und (wie) werden die wieder rausgerechnet? Oder 4. liegen wir falsch, und sind nur beschränkt steuerpflichtig? 5. Welche Steuern würden dann vor dem Hintergrund der geringeren Freibeträge anfallen?

Danke für Tipps! Wir sind Steuerlaien und haben uns jetzt tagelang durch den Paragraphendschungel gewuselt... selbst ein Steuerberater, den wir befragt haben, wusste nicht mehr weiter ;-).

Steuerrecht, Vermietung.
Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?

Ich war während meines Studiums nebenberuflich selbstständig. Nach Beendigung des Studiums bin ich dann nach einer 6 monatigen Pause ein Angestelltenverhältnis eingegangen, in dem ich mich jetzt seit über einem Jahr befinde. Der Haken an der Sache ist, dass ich das Gewerbe nie abgemeldet hatte! Die letzten Einnahmen aus dem Gewerbe waren noch zu Studienzeiten, d.h. während des Angestelltenverhältnisses sind keinerlei Einnahmen erzielt worden.

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Probleme, die die Sache weiter komplizieren:

- Ich habe nach dem Studium den Wohnort gewechselt ohne eine erneute Gewerbeabmeldung & -wiederanmeldung durchzuführen.

- Ich habe für 2015, 2016 und 2017 weder eine Einkommens- noch Umsatzsteuererklärung abgegeben.

Anscheinend ist es möglich ein Gewerbe auch nachträglich abzumelden. Für mich stellt sich nur die Fragen zu welchem Datum ich das am Besten mache (z.B. Datum des Umzugs in andere Stadt) und welche Konsequenzen außer ggf. Straf-/Zinszahlungen mir drohen (Stichwort Ordnungswidrigkeit für zu spätes Ab-/Ummelden)!?

Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen hole ich gerade nach, hier stellt sich mir noch die Frage, an welche Finanzämter diese jeweils gehen, wenn ich jeweils verschiedenen Städten (mit anderen FAs) gewohnt habe!?

Tausend Dank im Voraus - Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Schlamassel helfen, dass ich mir hier eingebrockt habe...

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Selbstständigkeit, Steuern
Haus kaufen und Finanzierung durch Mieteinnahmen?

Hallo Forum,

bin eben zufällig auf dieses Forum gestoßen und wollte eure Meinung zu diesem Thema/ Situation haben.

Es ist so, dass ich wahrscheinlich das Thema nicht zu 100% euch vermitteln kann da ich ein Leie bin. Bitte seid nachsichtig.


Wir haben eine Immobilie entdeckt und obwohl wir im Bietverfahren überboten worden sind, hat der Eigentümer uns die Immobilie angeboten.

Haus mit ca 400qm 1100qm Grundstück.

UG und OG zum vermieten und EG von uns bewohnt.


Wir hatten zu dieser Immobilie eine Anfrage bei einer Bank gestellt und obwohl alles positiv aussah zuletzt eine Absage bekommen, da das Risiko vom Ausfall der Mieteinnahmen zu hoch wäre. Kann man für sowas eine Versicherung abschließen?


Nun haben wir bei der Sparkasse (Hausbank) angefragt. Die haben gewisse Werte anders gewichtet und kamen auf eine monatlich zu zahlende Rate von ca. 2.950€ bei einem Gesamtkredit von 730.000€ davon wären 100.000€ Sanierungskosten. Eigenkapital von ca. 80.000€. Mein Mann ist Architekt und hat die Sanierungskosten berechnet und mit den Gewerken die er kennt abgesprochen.

Ich bin noch in Elternzeit und würde in ca 2 Jahren mit meinem Gehalt ihn unterstützen können. Mein Mann verdient netto 3.100€ wir haben als große Ausgabe momentan unser Auto mit ca 250€ / Monat und die Miete mit 1.050€


Was denkt ihr, wäre seitens der Sparkasse eine Finanzierung sinnvoll? Die Dame von der Kreditabteilung die alles berechnet hat sagte, dass sie das als machbar sieht und positiv gestimmt ist. Aber sie müsse das mit dem Chef noch besprechen. Nun sitze ich auf heißen Kohlen und habe Angst, dass wir vom Eigentümer den Zuschlag für das Haus haben aber die Kreditabteilung bei der Sparkasse uns einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Glaubt ihr mit mehr Eigenkapital würden wir besser da stehen z.B 100.000€?


Denkt ihr auch dass sich das mit der Sparkasse noch hinziehen könnte da sie vllt ein Gutachten vom Haus haben wollen.


Weiss nicht wie lange wir den Besitzer ohne Finanzierungszusicherung hinhalten können. Wir sollten von der Sparkasse aus trotzdem auf das Haus bieten auch wenn noch nichts fest ist.


Sehr nervenaufreibend alles. Ach und die Sparkasse sagte dass es positiv ist, dass man drei Einheiten vermieten kann. Volksbank bei denen wir zunächst angefragt hatten, hatte uns nur angeraten zwei Einheiten zu vermieten. Des Weiteren nannten die als Grund zum Mietausfall auch die Sanierungskosten. Obwohl mein Mann alles aufgeschlüsselt hat und detailiert aufgezeigt hat mit welchem Geld er hin kommt. Auch von anderen erfahrenen Architekten abgesegnet worden ist.


Vllt könnt ihr mir eure Einschätzung sagen. Das Haus ist unser Traumhaus und vllt habt ihr eine Idee wie wir da weiter verfahren können. Andere Banken fragen oder oder.


Danke im Voraus und wie gesagt seid bitte nachsichtig.


Liebe Grüsse und danke im Voraus.









Finanzierung, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf
Notarkosten für Entwurf eines Kaufvertrages?

Wir haben uns in eine Immobilie mit Erbpachtgrundstück verliebt und den Verkäufern (Verkauf durch Privat) unser Kaufinteresse mitgeteilt, jedoch mit der Info das wir gerne noch mit dem Erbpachtgrundstückseigentümer sprechen wollen, ob ein Kauf des Grundstückes möglich ist. Daraufhin sind diese direkt zum Notar gelaufen und haben einen Vertragsentwurf in Auftrag gegeben (ohne die Info abzuwarten ob das Grundstück käuflich ist). Sonst hätte der Vertrag ja auch ganz anders ausgesehen.

Also haben wir dann innerhalb von einer Woche Post vom Notar bekommen mit dem entsprechenden Vertragsentwurf. Leider mussten wir dann aus privaten Gründen unser Kaufinteresse zurückziehen. Jetzt haben wir eine Rechnung vom Notar bekommen (1200  Euro). Müssen wir die Summe zahlen? Ist die Höhe der Summe gerechtfertigt?

  1. Wir waren nicht Auftraggeber
  2. Der Vertragsentwurf ist sehr fehlerhaft (fehlerhafter Name, Fehlerhaftes Übergabedatum der Immobilie, und lt. Vertrag sind wir Eheleute was wir aber nicht sind)
  3. Wir wurden nicht nach unserem Einverständnis gefragt. So kann ja jeder, zum Notar gehen und willkürlich Entwürfe erstellen lassen. Es ist ja nur der Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift notwendig. Das ist in der heutigen Zeit ja nicht mehr schwierig herauszubekommen (Facebook, etc.)
  4. Es hat keine Aufklärung des Notars über potentielle Kosten gegeben
  5. Es fand keine Beratung durch den Notar statt
  6. Zudem wurde der ursprüngliche Vertrag genommen (von den Immobilienbesitzern) und einfach 5 Felder ausgetauscht. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.

Was können wir tun?

Immobilienkauf, notarkosten
Vor- und Nacherbe verkaufen Haus. Konkrete Erbfrage.?

Ich habe bereits zwei Fragen hier eingestellt und mir wurde nahegelegt sie kombiniert als eine neue Frage zu stellen, da sich die Sachlage so besser beantworten lässt:

Als meine Mutter starb hat sie mich und meinen Bruder als Nacherben für ihr Haus eingetragen und ihren neuen Ehegatten als Vorerben. Mein Bruder musste aus bestimmten Gründen sein Erbe ausschlagen und somit blieb ich als alleiniger Nacherbe übrig.

Alles wurde ins Grundbuch eingetragen und nun möchte der Vorerbe gerne das Haus verkaufen, da er sich die Reparatur- und Instandhaltungskosten nicht mehr leisten kann.

Ich würde dem gerne zustimmen (was ich ja muss damit wir es verkaufen können), vor allem um hohen Aufwand wenn er das Zeitliche segnet zu vermeiden.

So wie ich das verstanden habe, muss ich mich mit ihm auf die jeweiligen Anteile einigen, da es keine rechtlichen Vorgaben für diesen Fall gibt.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich meinem Bruder gerne die Hälfte von dem was ich als Anteil erhalte abgeben möchte, da meine Mutter es so wollte und er zum damaligen Zeitpunkt keine andere Wahl hatte als das Erbe auszuschlagen.

Nun zur eigentlichen Frage:

Welche Freibeträge fallen in diesem Fall an wenn ich meinem Bruder das Geld zukommen lassen möchte? Ich war der Meinung es wäre 20.000€, aber mir wurde nahegelegt, dass es mehr sein könnte.

Zusätzlich, weiß jemand, ob es möglich ist beim Hausverkauf das Geld auf zwei Parteien aufzuteilen ohne, dass jemand zuerst alles erhält und dann doch wieder Schenkungssteuern bezahlen muss?

erbrecht, Schenkungssteuer
Verlustvortrag trotz beruflich tätigem Ehepartner möglich?

Hallo,

hier die Situation: Meine Frau ist gebürtige Australierin und arbeitet freiberuflich als Englischlehrerin. Ihr Einkommen schwankt zwischen circa 1000 bis 1300 € im Monat. Ich selber bin Student, mache ein Erststudium und habe vorher keine anderen Ausbildungen gemacht. Ich selbst habe kein regelmäßiges Einkommen aus Arbeitsverhältnissen, nur ein Deutschlandstipendium von 300€ im Monat, welches angeblich steuerfrei ist. Insgesamt würden wir also für 2017 unter dem Grundfreibetrag von 17640 € bleiben.

Ich habe jetzt erfahren, dass man als Student einen Verlustvortrag geltend machen kann (weiß nicht ob das so richtig ausgedrückt ist). Ich habe aber auch gelesen, dass er nur für das erste Jahr in dem man Geld verdient gilt, dh falls ich zb im ersten Arbeitsjahr nur knapp über den Grundfreibetrag komme, wird der ganze Verlustvortrag darauf angewendet und ich übernehme keinen "Differenzvortrag" ins nächste Jahr, bzw würde ich unter dem Grundfreibetrag bleiben würde der Verlustvortrag verpuffen.

1) Habe ich das richtig verstanden?

2) Ich konnte leider keine vergleichbare Situation in anderen Foren finden, wie beeinflusst die freiberufliche Berufstätigkeit meiner Frau die Gültigkeit so eines Verlustvortrages, wir werden ja gemeinsam veranlagt. Lohnt es sich dann überhaupt diese Verlustvortragsregelung zu nutzen?

3) Ich habe gehört als Student kann man sich diesen Verlsutvortrag auch rückwirkend holen, würde ich einfach die Kosten der letzten Jahre im Elster programm zu den Kosten diesen Jahres mitzählen oder muss man das anders kenntlich machen?


Vielen Dank für die Hilfe

Freiberufler
Steuerliche Behandlung Aktienkaufplan?

Hallo,

mein AG bietet einen Aktienkaufplan an. Hierbei werden jeden Monat für einen Prozentsatz vom Gehalt Aktien gekauft und der AG legt den gleichen Wert noch mal oben drauf. Diese Zuwendung vom AG wird versteuert (kommt aufs Brutto drauf).

Die Aktien werden übrigens in USD gehandelt und das alles läuft über ein Depot bei Computershare. (Der monatliche Kaufbetrag wird in Euro angegeben, umgerechnet und dann werden die Aktien in USD gekauft).

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzt die Aktien verkaufe - wie wird der Gewinn versteuert, bzw. wie muss ich das dem Finanzamt ggü. angeben? Der Gegenwert wird auf das Konto bei meiner Hausbank (DeuBa) überwiesen, wo ich auch noch genügend von meinem Freistellungsauftrag übrig hätte, jedoch hat die DeuBa ja überhaupt keine Ahnung wie viel Gewinn ich gemacht habe usw. und kann das ja sowieso nicht für mich versteuern bzw. mit dem Freistellungsauftrag abrechnen.

Wie funktioniert das jetzt alles? Ich gehe davon aus, dass ich hierfür bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen muss? Um auf den Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich ja wahrscheinlich die Zeilen 14 oder 15 (14a?) bzgl. des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Jedoch verstehe ich die beiden Zeilen nicht so ganz. 14a/15 klingt nicht nach meinem Fall. 14 klingt nach dem Freistellungsauftrag, den ich ggf. schon bei der DeuBa in Anspruch genommen habe (was ja nicht der Fall ist). Überhaupt bin ich mir mittlerweile nicht so sicher, ob ich bei diesen Zeilen so richtig bin, da es sich hierbei ja um "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" handelt und es bei mir bislang ja noch keinen Steuerabzug gab.

Wie man sieht blicke ich hierbei überhaupt nicht mehr durch. Es wäre super, wenn mich jemand hierzu aufklären könnte.

Eine kleine zusätzliche Frage: Muss ich die Berechnung des Gewinns auch nachweisen?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße

M.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern

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