Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?
Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..
Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.
Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.
Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich
a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)
b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.
Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.
Meine Frage jetzt:
Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?
Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!
Danke!
4 Antworten
a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist
Ach ist das schlimm. ;-) :-) Da kümmert sich kein Mensch drum, wenn Du Die Einnahmen in Deine Steuererklärung aufnimmst.
Frage wäre von mir, hast Du 19 % Umsatzsteuer aufgeschlagen?
b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.
Das einzige was mann muss, ist irgendwann sterben. Kein Mensch kümmert sich darum, wenn Du Deine Steuererklärung einreichst.
Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September
Dann ist damit schon mal alles gut.
werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.
Wem willst Du die Rechnungen denn einreichen? Die braucht nur Dein Auftraggeber und Du eine kopie.
Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?
Die Monate wären nur wichtig, wenn Du mit Umsatzsteuer arbeiten und somit Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben würdest.
Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!
Hat @EnnoWarMal ja schon getan und ich habe es noch ergänzt.
Hast Du Dich mit dem Pförtner des Finanzamts unterhalten?
Deine freiberufliche Tätigkeit musst Du nirgends anmelden. Du musst nur die Einkünfte daraus im Folgejahr in der Steuererklärung aufführen.
Deine Steuernummer interessiert niemanden. Wenn erforderlich, wird sie Dir das Finanzamt schon mitteilen.
Wann Du Deine Rechnungen erstellst ist auch egal. Es interessiert nur, in welchem Jahr Dir das Geld zugeflossen ist. Für die Besteuerung gilt bei Privatpersonen das Zuflussprinzip (§ 11 EStG).
Eine Steuererklärung musst Du nur angeben, wenn Deine gesamten Einkünfte (ohne Kapitalerträge) über etwa 9.000 EUR (genauen Betrag googeln) liegen.
Angst vor der Zukunft und der Obrigkeit ist eine typisch deutsche Eigenschaft! Bitte Ablegen (die Angst ;-)).
Hallo uschipeterli,
ja das liebe Finanzamt.
Als Freiberuflerin erstellst du am Ende des Jahres nur eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung. Da listest du nur auf, was du insgesamt eingenommen und ausgegeben hast. Monatlich aufgeschlüsselt wird die nicht. Interessant könnte für die Beamten deine Ausgabearten sein. Da wollen die einfach prüfen, ob du auch keine privaten Ausgaben bei deiner Selbstständigkeit abziehst. Um ihnen die Arbeit zu vereinfachen, bilde ich für bspw. Telekommunikation einfach die Jahressumme.
Ja du musst eine Steuererklärung machen, wenn du Selbstständig bist. Immer.
Als Freiberufler reicht ja wirklich die Anlage EÜR. Das ist schnell ausgefüllt. Belege und Co. musst du nur auf Nachfrage einreichen.
Wünsche dir weiterhin viel Erfolg - auch im Umgang mit den Behörden. Urgs.
Ein schönes Beispiel dafür, dass man mit Leuten vom Finanzamt nicht über Steuern reden sollte. Die haben schlichtweg keine Ahnung!
Ich rede ja auch nicht mit der Krankenkasse über eine Magen-Operation.
Du hast hier erst einmal gar nichts falsch gemacht. Und solange deine unternehmerische Tätigkeit sich nicht ausweitet, kannst du auch gar nichts falsch machen. Nimm das Geld und geh. Niemanden interessiert es, Mädel.