Wie kann ich am besten für eine automatische Gehaltserhöhung nach der Probezeit mehr anfragen?

Ich habe in Januar ein neuen Job angefangen für eine relativ kleine (200 Mitarbeiter weltweit) Firma, ich mag der Job und habe bis jetzt sehr positive Rückmeldung bekommen und gehe davon aus das ich übernommen werde. Leider bin ich sehr unzufrieden mit meinem Gehalt und merke dass mein Angebot nicht angemessen ist zu meine Qualifikation und vor allem, (bitte verzeihen Sie mir meiner Übermut), dass mein Profil quasi perfekt und vor allem selten ist in meinem Feld zB. eine hoch spezialisierte Bildung mit eine Kombination von 4 Sprachen die ich täglich nutze. Diese Job war eine neue Feld für mich und habe ein Berufsanfänger Gehalt akzeptiert weil ich gedacht habe das in in dem Feld wenig Erfahrung habe - jetzt merke ich dass ich sogar überqualifiziert bin. Auf jeden Fall hat mein Vertrag eine automatische Gehaltserhöhung von 40 auf 42 Tausend nach der Probezeit, was für mich letztendlich Monatlich Netto 200€ heißt und ich finde das einfach zu wenig, vor allem jetzt das ich merke wie ungeschickt mein Angebot überhaupt war. Jetzt ist die Frage ob ich direkt in der (vermutliche) Übernahme Mitarbeitergespräch was sagen soll oder ob ich noch ein bisschen warten soll? Ich habe auch eine interessante Stelle gesehen, vermutlich besser bezahlt, wäre es zu empfehlen mich drauf zu bewerben und damit mit mein jetziger Arbeitgeber besser verhandeln zu können? Eigentlich will ich nicht weg und selbst für ein besseres Angebot wurde ich wahrscheinlich nicht gehen, aber vielleicht lohnt es sich?

Wir haben auch ein paar Problemen mit Übersetzungsfirmen, ich möchte mich für meine Sprachkombinationen Zertifizieren lassen und damit Freelance und für mein Arbeitgeber arbeiten - wäre es eine gute Idee dass in der Übernahme Mitarbeitergespräch anzusprechen bzw. ob die mir die Zertifizierung zahlen können? Oder soll ich lieber noch warten?

Vielen Dank, Cris

Fortbildung, Gehaltserhöhung
Hallo mein Ex Mann, Vater meiner Erwachsenen Tochter hat niemanden in Deutschland, außer uns. Er war als Notfall im Krankenhaus, todkrank er kann bei mir leben?

Mein, seit fast 20 JAHREN geschiedener Ex Mann, bekam vor kurzem die Diagnose: chronische Nieren Insuffizienz, plus starken Bluthochdruck, einer Herzschwäsche usw... er kann z.Zt nicht mehr arbeiten, er ist todkrank. Da er außer mir und unserer gemeinsamen, erwachsenen Tochter, niemanden hier hat und in einem schrecklichem Haus in der 5. Etage in Essen wohnt, wo er Angst hat alleine zu sein, habe ich ihn vorübergehend bei mir aufgenommen und ihn ein wenig versorgt, er hat panische Angst in sich, macht sich psychisch erkennbar. Ich habe mir vor einiger Zeit mein Fersenbein gebrochen, wurde nicht erkannt, deswegen habe ich jetzt einen dauerhaften Schaden, hab vor kurzem noch ein MRT gemacht, das Gelenk ist kaputt und verzogen, der Fuß teilweise schmerzhaft geschwollen und man kann außer Schmerzmittel nichts machen, obwohl ich eine gut gehende Casting Agentur hatte und Protagonisten für fast alle großen Sender, bzw, Produktionsfirmen, Protagonisten vermittelt habe für die Anfragende Firma. Halb Wanne Eickel habe ich schon vermittelt. Ich war lange krank, kann bis heute nicht mehr wie früher meinen Fuß belasten. Meine Tochter ist ausgezogen. Ich würde gerne umziehen. Lebe von der Arge, ich müsste mein Gewerbe abmelden, ohne jeden Monat eine Einnahme Ünerschussrechnung der Arge vorzuweisen, obwohl ich doch krank geschrieben war, sind viele Kontakte verloren gegangen. Nun,kurz... ich lebe seit dem von der Arge, mein kranker Exmann jetzt auch, er in Essen, ich in Wanne, er ist wirklich todkrank, würde mit ihm zusammen leben, habe aber gerade nach 6 Jahren Schluss mit meinem Freund ( Holländer) und habe kein Interesse an Männern. Ich würde nur mit meinem Ex Mann zusammen ziehen, in eine Wohnung, wo ich und er auch, seinen eigenen Bereich hat. Wir sind wirklich nicht zusammen, nur Freundschaft und totales Mitleid haben mich diesen Schritt überlegen lassen. Wie sieht es mit der Arge aus, in Essen sind die sehr nett und haben aufgrund der Krankheit, sofort einem Umzug zugestimmt. Aber wie sieht das aus mit der Bedarfsgemeinschadt? Ich habe und will keine gemeinsame und ziehe auch nur mit ihm zusammen, wenn die Räumlichkeiten es zulassen, das jeder seinen eigenen Raum hat. Er kann ruhig eine Freundin haben, das gleiche Recht habe ich auch, wäre es möglich, würde die Arge dem zustimmen? Ich bin dankbar für alle nützlichen Infos oder tips. Lg sheba

ARGE, bg
Kindergeldrückzahlung - trotz Weiterleitung an meine Tochter und Absprache mit dem Vater?

Vor zwei Monaten hat meine Tochter einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes beantragt. Dabei hat sich herausgestellt, dass ich die letzten zwei Jahre keinen Anspruch auf Kindergeld hatte, sondern ihr Vater, da er ihr Unterhalt zahlt. Ich habe mich damals, als meine Tochter vor zwei Jahren ausgezogen ist, noch erkundigt, ob sich für mich etwas ändern wird und man sagte mir, dass alles so bleiben wird, wie es ist. Zu diesem Zeitpunkt haben wir nicht darüber nachgedacht, wie sich der Anspruch aufgrund von Unterhaltszahlungen ändern würde. Nun zu meinem Problem: ich habe mich aufgrund des Briefes mit dem Vater meiner Tochter zusammengesetzt (der seit Jahren weiß, dass ich ihr das Kindergeld überweise und es nicht selbst einbehalte) und habe ihm die Sachlage erklärt. Dass er die letzten zwei Jahre Kindergeldberechtigt Gewesen wäre und er in dem schreiben ein Kreuz setzen müsste um zu bestätigen, dass das Geld in seinem Wissen weitergeleitet wurde und ich das Geld in Höhe von 3.600€ nicht zurückzahlen muss. Das wollte er allerdings nicht unterschreiben und nur den Text dadrunter ändern. Nun habe ich allerdings vor zwei Tagen Post bekommen, dass ich umgehend 3.600€ zurückzahlen muss! Ich weiß nicht wie ich das machen soll! Wir haben das Familien intern eigentlich geklärt. Muss ich das Geld wirklich zahlen? Oder kann ein Anruf oder ein Besuch beim Amt durch den Vater noch etwas ändern? Ich wäre wirklich dankbar für Hilfe!

Behörden, Familie, kinder, Kindergeld, Rückzahlung, unterhalt
Pflege der Eltern bzw. Erbe?

Hallo,

wir sind mehrere Geschwister. Jetzt kam ein Bruder auf die Idee vollendete Tatsachen zu schaffen und sich indirekt das Elternhaus bevor ein Pfelgefall eintritt zu sichern.

2 Geschwister werden aufgrund Kinder und geringem Einkommen nie Pflege zahlen müssen. Unser Bruder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und sehr hohen Einkommen hat sich jetzt notariell zusichern lassen das er das Haus der Eltern im Pflegefall bekommt ( wert ca. 250k und lastenfrei) und dafür die Eltern Pflegt. Sie haben eher eine kleine Rente über gesamt ca. 1400 € zusammen und haben alles Geld in das Haus gesteckt. Idee ist Bruder zahlt der Rest zur Pflege im Fall der Fälle , wir Geschwister sind raus aus der Zahlung und er kriegt im Gegegnzug das Haus um es vor derm Amt zu sichern. Ob wir restlichen Kinder lust hätten dem ganzen zuzustimmen oder mitzumachen war außer debatte.,,,

Clou ist für alle Nebenkosten / Instandhaltung sollen Sie trotzdem noch aufkommen. Vom Erbe wird natürlich 0,0000 irgendwann mal übrig bleiben. Es ist natrülich eine Sepkulation wenn mal ein aktuer Pflegefall eintritt und ob das Haus wert 240k höher ist als die Zahlun zur Pflege an Eltern.

Sorry wenns jetzt komplex wird. Aber kann man das irgendwie anfechten ? Oder wenn jetzt zb. Pflege eontritt und 4 Jahre später sterben Sie. Wird trotzdem was am Haus zum Erbe zugezählt oder ist es quasi Schenkung ?

Hausfrieden ist natürlich durch Aktion dahin....

eltern, Erbe, Erbschaft, Familie, pflege
Kauf einer Eigentumswohnung mit Eigenkapital oder Finanzierung bei Vermietung an eigene Mutter?

Hi,

ich bin ein Student mit kleinem Eigenkapital welches mir mein Vater vererbt hat. Meine Mutter ist Frührentnerin und lebt von 700€ / Monat.

Nun ist es so, dass dieses Geld welches aktuell auf einem Tagesgeldkonto (für absolut keine Zinsen) verstaut ist, dafür verwendet werden soll eine Eigentumswohnung zu kaufen in welche meine Mutter einziehen soll. Die Immobilie ist bereits gefunden und der Kaufpreis von ca. 90.000,- € lässt sich prinzipiell vollständig sofort bezahlen, entspricht jedoch gleichzeitig auch fast dem gesamten, zur Verfügung stehendem Kapital.

Ob und wieviel Miete sie mir dann bezahlt ist offen. Persönlich bin ich im Rahmen eines Werkstudentenjobs während des Studiums finanziell versorgt, wenngleich auch sehr knapp bei Kasse.

Was ist nun die sinnvollste Vorgehensweise in Hinblick auf zukünftige Steuererleichterungen:

Soll ich lieber einen Teil finanzieren, oder den Preis vollständig begleichen? Wie sieht es aus mit Absetzen der Zinsen von Steuern die ich zahle? Wie verhält sich das, wenn ich meiner Mutter die Wohnung übergebe?

Über eine Rückmeldung, oder auch nur Hilfestellung an wen ich mich hiermit wenden kann würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße (:

TL;DR:

  • Werkstudent.
  • Kapital von 100.000 € vererbt bekommen.
  • ETW Kauf für 90.000 €.
  • Vermietung (kostenfrei) an eigene, mittellose Mutter.
  • Finanzierung?
Baufinanzierung, Finanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Steuern
Erbteil eines Erben verkauft - Pflichtteil einfordern?

Hallo zusammen,

meine Großeltern haben vor vielen Jahren gemeinsam ein Testament aufgesetzt. Darin werden meiner Mutter und meiner Tante jeweils eine Immobilie zugesprochen. Das zum Zeitpunkt des Erbfalls noch vorhandene Barvermögen wird den Enkeln zugesprochen.

Die Immobilie meiner Mutter wurde an ein Gewerbe vermietet. Dies wird nun von der Stadt unterbunden. Die Immobilie kann somit nicht mehr vermietet werden und steht nun leer.

Mein Großvater möchte diese Immobilie nun an einen Investor verkaufen, der ein Bauprojekt auf dem Grundstück geplant hat. Das Geld aus dem Verkauf geht dann auf das Konto meines Großvaters und wird damit zum Erbteil der Enkel. Meine Mutter erbt nun in diesem Szenario überhaupt nichts mehr. Was passiert in diesem Falle? Bekommt sie einen Pflichtteil vom Erbe meiner Tante zugesprochen? Wie hoch fiele dieser aus? Wird sie auch am Erbe der Enkel beteiligt?

Meine Mutter und meine Tante sprechen nicht mehr miteinander. Ich wollte meinem Großvater vorschlagen, den Gang zum Notar anzutreten und das Testament ändern zu lassen, damit meine Mutter und meine Tante jeweils 50% der noch vorhandenen Immobilien zugesprochen bekommen. Lässt sich das Testament so einfach ändern, wenn es sich dabei nicht um ein Berliner Testament handelt? Ich habe das Dokument leider nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere vermacht im Testament meine (verstorbene) Großmutter einer ihrer Töchter eine Immobilie und mein Großvater der anderen Tochter die andere Immobilie. Könnte dies zu Problemen führen?

Mein Großvater ist 90 Jahre alt und pflegebedürftig, macht es Sinn das Testament handschriftlich zu ändern, damit es ein Dokument gibt während wir auf den Termin beim Notar warten? Müssen meine Tante und meine Mutter beim Notartermin in irgendeiner Weise beteiligt sein? Ich möchte eigentlich nur den Familienfrieden wiederherstellen, soweit das in dieser Situation möglich ist.

Letzter Punkt: ich bin die eingetragene Pflegeperson meines Großvaters, meine Tante hat zu keinem Zeitpunkt die Pflege übernommen. Spielt dies in dieser Situation eine Rolle, wenn es um Pflichtteile und Verteilung geht?

Mir ist klar dass ich einen Termin bei einem Anwalt machen muss, ich möchte nur vorher schon ein wenig sondieren. Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbe, erbrecht, Pflichtteil
Darf ich die Wohnung und das Auto meiner verstorbenen Mutter auch ohne Erbschein verkaufen?

Meine Mutter ist kürzlich verstorben, ich war das einzige Kind. Meine Mutter war mit einem US Amerikaner verheiratet, die Hochzeit fand in Deutschland statt. Sie hat sich in Amerika scheiden lassen, die Scheidung aber nie in Deutschland anerkennen lassen. Mein Vater ist wieder verheiratet, es droht also nicht die Gefahr, dass er der Scheidung jetzt noch widerspricht. Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen. Nach ihrem Tod muss jetzt also erstmal die Scheidung anerkannt werden bevor ein Erbschein für mich ausgestellt werden kann (der Antrag ist schon beim Nachlassgericht, aber die warten auf die Scheidungsanerkennung). Der ganze Vorgang zieht sich über mehrere Monate hin. Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung, die monatliche Kosten verursacht und die jetzt leer steht. Ihr Konto deckt nicht die monatlich anfallen Kosten.

Meine Frage ist jetzt , kann ich die Wohnung verkaufen, um die anfallenden Kosten zu umgehen? Wie ist das mit Ihrem Auto? Das Auto wird nicht gefahren und die Versicherung hat mir schon mitgeteilt, dass das Auto nicht weiterhin auf meine Mutter versichert sein kann. Aber auch hier fallen ja dann Mehrkosten an, wenn ich das Auto auf mich versichern muss. Ich habe bereits diverse Rechnungen und Kredit meiner Mutter bezahlt bzw. abgewickelt, weil das Konto die Beträge nicht abgedeckt hat und die Firmen mich angemahnt hatten.

Erbe, erbrecht, Erbschaft
Privatvermögen aus dem Ausland nach Deutschland überweisen - Was ist zu beachten?

Liebe Ratgebenden, Ich habe bereits in der Suche einen ähnlichen Thread gefunden (https://www.finanzfrage.net/frage/geld-aus-privatvermoegen-im-ausland-nach-deutschland-ueberweisen--), frage aber aufgrund anderer Details nochmals neu nach. Ich hoffe, das ist in Ordnung.... Wie ihr oben schon lesen könnt, geht es um einen Transfer von einem Betrag von um die 80000 Euro aus Kroatien. Das Geld stammt von einem Grundstück- und Hauskauf in dem ehemaligen Jugoslawien (heute Kroatien) im Jahre 1976. Finanziert wurde das Haus durch einen Gewinn und aus in Deutschland mit Erwerbstätigkeit erwirtschaftetem Lohn. Das Haus wurde für eigene Urlaube genutzt und im Jahr 2002 verkauft und auch in Kroatien besteuert (das allerdings komischerweise erst vor wenigen Jahren - ich weiß nicht, warum...). Das Geld liegt auf einem kroatischen Konto, der Wohnsitz ist Deutschland. Alles ist dokumentiert. Nun soll das Geld nach Deutschland überwiesen werden, um den Kauf einer Wohnung zu finanzieren. Meine Fragen sind folgende: - Soweit ich das verstehe, besteht die AWV-Meldepflicht, allerdings hat diese nichts mit dem Finanzamt zu tun. Richtig? - Muss dem Finanzamt der Übertrag des Geldes gemeldet werden? - Fallen in Deutschland Steuern auf das Geld an, wenn es überwiesen wird?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!

Auslandsüberweisung, Finanzamt, Meldepflicht
Möglichkeit als Werkstudentin weiterhin in der privaten Krankenkasse eines Elternteils bleiben?

Guten Abend,

ich werde 20 Jahre alt, bin Studentin und für mein Studium von der Krankenversicherungspflicht der Studenten befreit.

Nun beginne ich nächsten Monat 16 Stunden die Woche als Werkstudentin zu arbeiten (bin also ordentliche Studierende und grundsätzlich greift für mich das Werkstudentenprivileg, wäre da nicht die Einkommensgrenze) und wurde überrollt von unterschiedlichen und sich widersprechenden Informationen über meine Krankenversicherung.

Ich bin über meinen Vater privat und die Beihilfe versichert (ich weiß, dass ist Umgangssprachlich), also eine berücksichtigungsfähige Angehörige. Jedenfalls werde ich mehr als 450€ im Monat verdienen und in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das ja, dass man Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung um die 80€ zahlen muss.

Nun meine Fragen: Gelten diese Einkommensgrenzen für mich auch? Muss ich mich jetzt selber versichern oder kann ich bei meinem Papa in der Versicherung bleiben? Und muss ich das dann bei der privaten Krankenkasse tun, da ich mich meines Verständnisses nach für die Dauer meines Studiums nicht mehr über die gesetzliche Krankenkasse versichern kann durch die Befreiung? An wen kann man sich bei solchen Fragen am besten wenden? Zudem habe ich gelesen, dass beim Werkstudentenprivileg die Höhe des Einkommens irrelevant sein soll, dann aber wieder dass man, wenn man mehr als 450€ verdient rausfällt, was stimmt nun?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bitte um Quellen für eure Aussagen, damit ich es nachlesen kann und etwas dazu lernen kann (und vermutlich auch für meinen AG, da die meistens selber nicht über solche Sonderfälle Bescheid wissen).

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Student, beihilfe, krankenkasse, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, PKV, private krankenversicherung, Werkstudent
Mein Bruder möchte eine Bestandsimmobilie an mich überschreiben bzw. mich zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Welcher Steuervorteil / Freibetrag?

Hallo an das Expertenteam :)

Mein Bruder hat vor kurzen eine vermietete Immobilie über 1.6 Mio erworben. derzeit ist er im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen.

A. Der Tatsächliche Eigenkapital von meinem Bruder beträgt 800.000€

B. Privater Darlehen von MIR an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

C. Privater Darlehen von meinen Eltern an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

ZIEL: Wir möchten gerne die Immobilie zu 50% im Grundbuch auf mich überschreiben / übertragen.

  • Bruder 50%
  • Ich 50%

FRAGEN:

Meine Eltern wären bereit von Ihren Freibetrag von 400.000€ das bereits als Privater Darlehen an meinen Bruder überging auf mich zu übertragen (vererben in Lebzeit) somit wären sozusagen keine Steuern fällig!?

Meine bereits erbrachten 400.000€ (Privater Darlehen an meinem Bruder) würden wir mit Eintragung ins Grundbuch zu je 50% an meinem Bruder und mich auflösen wäre dies ohne weitere Kosten möglich?

Somit hätte mein Bruder und Ich einen EK von jeweils 800.000€ erbracht und wir müssten keine Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer etc. zahlen!?

Die Privaten Darlehns meiner Eltern und mir wären mit der Ergänzung im Grundbuch aufgelöst!

Herzliche Grüße Samuel Goldstein

PS: Über Fachliche Auskünfte von Anwälten die uns bei der Abwicklung begleiten würden wären wir sehr dankbar.

Erbschaftssteuer, Grundbuch, Schenkungssteuer, Steuern, Übertragung

Beliebte Themen