Urlaub Reinigungskraft mit 2 Objekten?

1 Antwort

Definitiv nicht.

Ein Arbeitgeber - egal wieviele Ausübungsorte - gleich gesamte, für Urlaub anzurechnende Arbeitszeit.

Der Arbeitgeber darf also deinen Urlaubaanspruch nicht davon abhängig machen, wo Du deine Arbeit verrichtest.

So würde ich es zuerst auch einmal sehen. Aber es gibt da ja auch  die Möglichkeit, dass der Fragesteller für jedes Objekt einen eigenen Minijobvertrag hat. Das würde ich aus der Aussage deuten, dass für das Objekt B noch kein Urlaubsanspruch besteht. Der Arbeitgeber erleichtert sich damit natürlich seine Buchhaltung, denn er kann die Vollkosten ohne großes Rechnen auf die einzelnen Objekte verteilen.

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@Snooopy155

2.Minijob beim gleichen Arbeitgeber wäre rechtswidrig. Die Minijob-Zentrale würde das m.E. schon bei der Anmeldung verhindern.

Aber, wie Du sagst, denkbar ist erst Mal alles ;-)

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@Juergen010

Ich sehe halt, dass unser Mietshaus in Berlin als eine GmbH aufgestellt ist. Diese könnte dann direkt den Minijob vergeben und nicht die für mehrere Mietshäuser agierende Hauverwaltung. Damit wären dann unterschiedliche Arbeitgeber gesichert.

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