Einkommenssteuer Anstellung und Selbständigkeit -> werden die zusammen gerechnet?
Hallo, ich würde gern folgendes wissen:
wenn ich 2013 angestellt und selbständig war, muss ich die Steuererklärungen nicht zusammen abgeben, oder? Würde jetzt die Angestellten Steuererklärung machen und eine Steuerrückzahlung bekommen (weil ich nur 6 Monate angestellt war, also Steuern überzahlt) und die Selbständigen Steuererklärung kann ich auch später machen, richtig soweit?
Zweite Frage ist folgende: ich bin zwar selbständig (Kleinunternehmer) gemeldet, aber 2013 keine Umsätze gemacht. Kann ich meine Aufwände(Reisen, häusliches Arbeitszimmer)
a) als selbständiger geltend machen und von der angestellten Lohnsteuer 2013 zurückbekommen?
b) dieses Jahr 2014 bin ich auf normale Regelung (mit Umsatzsteuer) umgestiegen und habe bereits Umsätze und werde voraussichtlich meine Einkünfte als selbständiger machen. Kann ich die oben genannten Aufwände (Reisen, häusliches Arbeitszimmer) von 2013 von der Einkommenssteuer in 2014 zurückbekommen, wenn ich die in der Steuererklärung für 2013 angebe?