Rechnung stellen an Britische Firma als freiberufler - MwSt?

2 Antworten

Ich meine, das nennt sich reverse-charge-Verfahren.

Mal als Stichwort zum Nachschlagen.

Danke, habe jetzt auch gefunden

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@NasiGoreng udn @EnnoWar Mal haben es auf den Punkt gebracht.

Wer ist Dein Auftraggeber?

Wenn Du für das britische Unternehmen tätig bist, also denen die Rechnung schreibst udn von denen die USt-ID hast, dann schreibst Du die Rechnung ohne USt.

Wenn Du die Rechnung an das Hamburger Unternehmen stellst, dann mit Umsatzsteuer.

“ich habe gefragt, was für eine Rechnung ich an eurobase stellen soll“. 

“englische Personal Firma (eurobase.com)“.

Oder läuft der Fragesteller hier Gefahr, dass das Modell mit dem englischen Arbeitgeber gekippt wird rückwirkend?

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@Brigi123

Richtig @Brigi123, nach der Formulierung ist die Sache eindeutig. Aber ich bin hier seit 10 Jahren aktiv (von den derzeit noch aktiven ist glaube ich nur Niklaus länger dabei) und habe sehr oft erlebt, dass sich der Sachverhalt mitten drin plötzlich drehte.

Daher wüsste ich es gerne bestätigt, dass der Frager definitiv nach GB berechnet.

Witziger Weise habe ich den gleichen Fall vorletzte Woche auf dem Tisch gehabt. eine in Berlin lebende Anwältin berechnet an eine Londoner Kanzlei eine Arbeit, die sie hier verrichtet.

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genau so ist es bei mir auch: ich stelle Rechnung an die britische Vermittlerfirma und die stellen ihre Rechnung an die Hamburger Firma. Das ist gängige Praxis, nur das bis jetzt meine Vermittler aus Deutschland waren

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@bankueberfall

  nur das bis jetzt meine Vermittler

Wenn Du "Vermittler" durch "Auftraggeber" ersetzen würdest, wäre Dir die Frage schon sofort klar gewesen.

Das Unternehmen in GB beauftrat Dich und verkauft das Ergebnis Deiner Arbeit weiter.

Wenn die Vermittler wären, dann würden die nämlich keine Rechnung von Dir bekommen, sondern Du eine von denen für die Vermittlungsprovision und Du würdest eine Rechnung an den Auftraggeber in Hamburg schreiben.

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