Wohn- und Nutzungsrecht bei Miteigentum?

2 Antworten

Möglich ist alles, aber in diesem Fall seltsam. 

Wenn er sie als Alleinerbin einsetzt, so gehört das Haus ihr, also für sie ein Wohnrecht?

Ausserdem, wenn es kein zwei, oder Mehrfamilienhaus ist, müsste er sich mit Dir einigen, wie es genutzt werden soll, denn Du hast das gleiche recht auf Nutzung wie er.

Du musst für Deine Hälfte, soweit Du es nicht selbst nutzen kannst, entschädigt werden.

Kairow:

"§ 1093 BGB  Wohnungsrecht

Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen..."

Zur wirtschaftl. Nutzung in praxi siehe Antwort wfwbinder.