Wohn- und Nutzungsrecht bei Miteigentum?
Mein Vater hat mir und meinem Bruder ein Haus zu gleichen Teilen hinterlassen.
Mein Bruder wird im Sterbefall, seinen Teil seiner Ehefrau (68J.) als Alleinerbin einsetzen und ihr für 30 Jahre ein Wohn-und Nutzungsrecht einräumen. Ist das überhaupt möglich
2 Antworten
Möglich ist alles, aber in diesem Fall seltsam.
Wenn er sie als Alleinerbin einsetzt, so gehört das Haus ihr, also für sie ein Wohnrecht?
Ausserdem, wenn es kein zwei, oder Mehrfamilienhaus ist, müsste er sich mit Dir einigen, wie es genutzt werden soll, denn Du hast das gleiche recht auf Nutzung wie er.
Du musst für Deine Hälfte, soweit Du es nicht selbst nutzen kannst, entschädigt werden.
Kairow:
"§ 1093 BGB Wohnungsrecht
Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen..."
Zur wirtschaftl. Nutzung in praxi siehe Antwort wfwbinder.