Umzugskosten bei Grundsicherung?

3 Antworten

Und gibt es überhaupt eine Genehmigung für diesen Umzug und die zukünftig steigende Miete?

Welche Umzugskosten entstehen, wenn man Möbel eine Etage nach unten trägt?

Ich sehe keine Veranlassung, warum die Grundsicherung Deine Umzugskosten übernehmen sollte. Schon die Tatsache, dass Du in eine größere Wohnung umziehst und so höhere Miet- und Nebenkosten verursachst ist nicht im Sinne der Grundsicherung. Daher hole Dir in jedem Fall voher die Genehmigung für den Umzug ein um vor späteren Überraschungen verschont zu bleiben. Anders sehe ich das mit den Umzugskosten, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen stattfinden sollte. Dann bekommt man dies aber auch von Ärzten bestätigt.

Was das Argument "Kellerraum ohne schräge Wände" bewirken soll ist mir nicht klar.

Wie schon geschrieben musst Du Dr den Umzug auf jeden Fall vom Amt genehmigen lassen, denn die Kosten der Unterkunft (KdU) werden sich ja nachteilig verändern.

Es gibt Rahmen, in denen sich die KdU bewegen dürfen. Möglicherweise gilt in Deinem Bereich aber auch, dass die neue Wohnung nicht teurer sein darf als die vorherige. Das musst Du unbedingt abklären. Denn wenn Du von Deinem mageren Regelsatz plötzlich einen Teil der KdU selbst tragen musst, würdest Du Dir ja mit dem Umzug einen Bärendienst antun.

Wenn Du dies im Amt abklärst, lass die Begründung mit dem Kellerraum weg, denn das ist kein fürs Amt nachvollziehbarer Grund. - Es ist empfehlenswert, dass Du zum Amt nicht allein gehst, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Beistand / Ämterlotsen (dazu gleich mehr).

Umzugskosten: Weil Du umziehst, weil Du gerne in die andere Wohnung möchtest, und sonst kein anderer zwingender Grund vorliegt, wird man die Umzugskosten nicht übernehmen. - Ein Grund für die Übernahme von Umzugskosten wie Renovierung oder Hilfen beim Tragen der Möbel könnte sein, wenn die jetzige Wohnung zu teuer wäre und man Dich aufgefordert hat, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Naja, das schließt sich hier ja aus. - Dann gäbe es gesundheitliche Gründe, die ärztlich bescheinigt werden müssen (z.B. wenn Du aus einer verschimmelten Wohnung raus musst).

Ein Umzug, einfach weil man es gerne möchte, zählt zu den Priatvergnügen, mit denen das Amts nichts zu tun hat.

Um zu erfahren, ob man Dir die Genehmigung für den Umzug in die künftig wohl teurere Wohnung erteilen muss, epfehle ich eine Sozialberatung vor Ort. Dort weiß man ja, wie in Deinem Wohnbereich das Sozialamt in solch en Fällen reagiert. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose, Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

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Cyracus, das finde ich sehr gut, dass Du Deine allgemeinen Hinweise nun einfach als Kommentar anhängst! Vorher lasen sich Deine Antworten einfach schlechter. Nun liest man die aktuelle Antwort auf die aktuelle Frage und man kann sich die anderen Hinweise dann auch noch durchlesen, wenn man will. Gut so.

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@Brigi123

@Brigi, das war eine Notlösung, weil aus mir unerfindlichen Gründen die gesamte Antwort nicht rausging.

Für die Fragenden sind meine Hinweise zum Umgang mit Sozialbehörden ja neu. Alles zusammen ist meine Antwort an sie.

Du kennst den Text ja, und niemand verlangt von Dir, ihn erneut zu lesen. - Naja, das Thema hatten wir ja schon mal.

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