Wie gebe ich als Student die Steuerkl. P, - oder 0 in einer Software zur Steuerklärung mit Begrenzung auf Stkl. 1-6 an? Und sind alle Werbungskosten absetzbar?

2 Antworten

 die Steuerklassen 1, 6, P, - (also keine Angabe) und 0.

Du siehst mich etwas erstaunt. Die steuerklassen 1 und 6 passen zum Sachverhalt. Die Steuerklasse P kenne ich ebenso wenig wie die Steuerklasse 0.

Und "-" (keine Abgaben) deutet darauf, dass Du hier keinen Arbeitgeber, sondern einen Auftraggeber hattest, weil es eventuell eine selbständige Tätigkeit war.

Da wo Du eine Steuerklasse hast, hast Du vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Die zahlen überträgst Du in die Anlage "N".

Wenn Du mit pauschalbesteuerten Arbeitsverhältnissen Minijobs meinst, so gehören die nicht in die Einkommensteuererklärung, denn sie wurden ja pauschal besteuert. Damit ist das erledigt.

Für Einkünfte aus der Selbständigkeit ist die Anlage EÜR Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung vorgesehen.

Mache es am besten mit www.Elster.de das ist auch kostenlos.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoWarMal  02.10.2017, 19:21

Ich vermute hier einen Minijob.

Pauschalbesteuerter Arbeitsverhältnisse (P)

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wfwbinder  02.10.2017, 19:36
@EnnoWarMal

JA, verstanden, aber der Ausdruck "Steuerklasse P" war mir neu. Aber ich bin ja noch nicht so alt, als dass ich nicht mehr lernfähig wäre.

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StudentMarkus 
Fragesteller
 02.10.2017, 21:21
@wfwbinder

Interessanterweise um das ganze etwas zu beleuchten sollte das Arbeitsverhältnis mit der fehlenden ANgabe (nicht Abgabe, also da steht quasi gar nichts im Feld der anzugebenden Steuerklasse) (1.) ein 450€-Job werden, der aber durch zu hohen Verdienst wegen zu vieler Stunden konkret mit einer Einmalzahlung in Bar verrechnet wurde und die Abrechnung folgte hinterher.

Die Beschäftigungen mit einem "P", also Pauschbesteuert, waren sowohl von kurzfristiger als auch geringfügiger/450€ Natur bei zwei Catering-Firmen (2. und 3.), wobei im Laufe des Jahres bei einem davon von kurzfristig auf 450€ gewechselt wurde. Das mit dem "P" machen Zeitarbeitsfirmen wohl in letzter Zeit gerne so..

Und eine "0" steht da, wo eigentlich eine "1" stehen sollte denke ich (?), denn da gab es auch keine Abzüge. Hier handelte es sich um eine geringfügige/450€-Beschäftigung eines anderen Arbeitgebers (4.).

Also grundsätzlich: Wenn es also nirgends Abzüge gab, ist doch eigentlich stets von der Steuerklasse "1" oder "6" auszugehen, richtig? wenn ja welche davon jeweils???

In keiner dieser genannten Beschäftigungen wurde mir mehr abgezogen als der freiwillige Rentenversicherungsbeitrag. Also soll bzw. darf ich diese Angaben gar nicht in die Steuererklärung fließen lassen? Krieg ich sonst eine aufm Deckel vom Finanzamt weil die meinen ich würd se bescheißen?

Eine EÜR füll ich wohl nicht aus, denn ich hab keinen Gewerbeschein oder stelle sonstig anderweitig Rechnungen aus. Ich bin nicht als "selbständig" einzustufen.

Besten Dank & Gruß

Markus

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Eine Gratissoftware für Studenten - was ist das?

Eingetragen werden die Daten eins nach dem anderen - wie bei jedem anderen auch - Studenten sind ganz normale Steuerpflichtige.

Werbungkosten - kommst Du überhaupt über den Pauschbetrag?

StudentMarkus 
Fragesteller
 02.10.2017, 21:06

Die Software bzw. das Online-Tool gibts bei studentensteuererklaerung.de. Is recht neu und hab ich auch nur durch ne quasi Spamwerbemail über meine Uni-Emailadresse mitbekommen.

Hat der Pauschbetrag eine gewisse Grenze? Ach du meinst die 1000€ Werbungskosten oder? ja locker. Für PKW und Öffentliche Verkehrsmittel sinds separat jeweils etwa 1.500€. Ich bin also recht viel unterwegs für Uni und Arbeit als Student.

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Impact  02.10.2017, 21:14
@StudentMarkus

Für Steuererklärungen nutzt man die Software der Finanzverwaltung - ELSTER - unverständlich, warum gerade Studenten das immer noch nicht wissen. 

Wenn Du für die Uni unterwegs bist, so hat das doch nichts mit den Fahrten zu den Arbeitsstätten zu tun - sind also keine Werbungskosten hierzu.

Dafür bekommst Du nur die Entfernungspauschale 30 Cent pro einfachen Kilometer. 

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StudentMarkus 
Fragesteller
 03.10.2017, 00:27
@Impact

jep ok klar. Ach ich wollte mal das erwähnte angebotene Tool testen und eigentlich ist es recht gut, abgesehen davon, dass ein paar Kernpunkte nicht erfasst werden bei der Eingabe so wie es scheint..Daher meine Fragen

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