Bahnticket absetzen trotz Firmenwagen?

2 Antworten

Abziehen kannst Du in der ESt Erklärung die Kosten für die Monatskarte:

§ 9 Abs. 2, Satz 2 EStG:

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

Für das, was in der Jahreserklärung abzugsfähig ist, kann ggf. ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden.

Aber bedenke, natürlich wird der Freibetrag nur das sein, was die Pauschale von 1.000,- Pro Jahr übersteigt.

310,- * 12 = 3.720,- - 1.000,- = 2.720,- Freibetrag, wenn nicht noch etwas dazu kommt.

Überprüfe, ob die Entfernungspauschale günstiger ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie

Google mal Entfernungspauschale.